Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Erhöhte Anforderungen bei Heizungen stoßen auf Widerspruch

Baden-Württemberg setzt bei Wärme auf Ordnungsrecht

Franz Untersteller: Im Wärmebereich führt kein Weg am Ordnungsrecht vorbei. © EnBauSa.de / Fazii

Wärmegesetz: Baden-Württemberg novelliert das Erneuerbare-Wärme-Gesetz und setzt dabei auf das Ordnungsrecht. Das stößt nicht auf Zuspruch.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die geplante Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) auf einem Online-Beteiligungsportal kommentieren lassen. 4.000 Nutzer haben sich beteiligt, 260 einen individuellen Kommentar abgegeben. Das Ergebnis: Mit der groben Richtung sind die Befragten einig, konkrete Maßnahmen wie die Erhöhung des Pflichtanteils Erneuerbarer beim Heizungstausch finden aber wenig Zuspruch.

Dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg kommt bundesweit Bedeutung zu. Es gilt als mögliche Blaupause für weitere Gesetze in anderen rot-grün regierten Bundesländern.

"Rund 70 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmen den übergeordneten Zielen der Landesregierung, wie dem Schutz des Klimas und unserer Ressourcen oder der Förderung der regionalen Wertschöpfung, grundsätzlich zu", so Umweltminister Franz Untersteller. Überwiegend positiv bewertet wurden auch die vorgesehene Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Nichtwohngebäude wie Hotels oder Bürogebäude sowie die Technologieoffenheit des Gesetzes und die Möglichkeit, mit einem Sanierungsfahrplan einen Teil der Anforderungen zu erfüllen.

Hingegen haben sich 57 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dagegen ausgesprochen, bei einer anstehenden Erneuerung der Heizung den Pflichtanteil erneuerbarer Energien von derzeit 10 auf 15 Prozent zu erhöhen. Ebenfalls überwiegend abgelehnt wurden erhöhte Anforderungen an solarthermische Anlagen und beim Biomethan. "Natürliche stoßen konkrete ordnungsrechtliche Maßnahmen auf weniger Gegenliebe als vergleichsweise abstrakte Umweltschutzziele", reagierte Untersteller auf diese Zahlen.

Er sprach sich klar für ordnungsdrechtliche Maßnahmen aus: "Da wir in Baden-Württemberg so viel Energie nur für Wärme verbrauchen wie für Strom und Kraftstoffe zusammen, führt an ordnungsrechtlichen Maßnahmen im Wärmebereich kein Weg vorbei. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz insgesamt stand und steht nicht zur Debatte."

Gegenüber der derzeitigen Rechtslage sehe die geplante Novelle für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger jedoch auch spürbare Verbesserungen vor: "Erhöhte Anforderungen kosten zwar Geld, aber mit der neu geplanten Technologieoffenheit können die Betroffenen künftig selbst auswählen, wie sich die gesetzliche Verpflichtung im konkreten Fall am besten erfüllen lässt. Und der von uns ebenfalls neu als Option eingeführte Sanierungsfahrplan ist für einen mittleren dreistelligen Euro-Betrag zu haben", betonte der Umweltminister.  Außerdem solle die Dämmung der Kellerdecke oder eine PV-Nutzung künftig einen Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben leisten.

Ein Gesetzentwurf soll noch im Herbst folgen. Im Rahmen der förmlichen Anhörung können sich Bürgerinnen und Bürger erneut beteiligen. Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg / pgl

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