Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Verbände machen gegen Verbrennungsverbote mobil

Austauschpflicht für Holzöfen funktioniert nicht

Bei der Verbrennung von Holz entsteht Feinstaub, der bei alten Feuerstätten zum Großteil emittiert wird. © Fotolia/Tchara

Zahlreiche alte Kaminöfen und Kachelofeneinsätze hätten Ende 2014 stillgelegt werden müssen. Passiert ist wenig, sagt der HKI.

Laut Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hätten Ende 2014 alle Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe mit Datum auf dem Typschild vor 1975 stillgelegt werden müssen. Kaminöfen und Kachelofeneinsätze sowie Heizkamine, deren Typenprüfung zwischen 1975 und 1985 datiert, dürfen längstens bis Ende 2017 betrieben werden. Soweit die Theorie. In der Praxis funktioniert die Austauschpflicht nicht. Das berichten Andreas Müller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, und Frank Kienle, Geschäftsführer des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik HKI.

Lediglich rund 100.000 Geräte seien im jetzt zuende gehenden Winter ausgetauscht worden, so Kienle. Angesichts von 12,7 Millionen vorhandenen Feuerstätten, in denen meist Holz verbrannt wird, ist das ein Tropfen auf den heißen Stein. Zwar erwartet der HKI in den nächsten Jahren einen verstärkten Geräteaustausch, dennoch schlägt die Branche Alarm. Der Grund: Angesichts der steigenden Feinstaubbelastung durch Holzfeuerungen greifen die Gemeinden vielerorts zu drastischen Mitteln wie Anschluss- und Benutzungszwängen für Nah- und Fernwärmenetze oder gar Verbrennungsverbote. "Diese Überregulierungen schränken funktionierende Marktmechanismen ein und behindern den freien und innovativen Wärmemarkt", kritisiert Müller.

Tatsächlich sind die Feinstaubemissionen, die beim Verbrennungsprozess entstehen, mit der Zunahme der privaten Holzfeuerungen in den vergangenen Jahren gestiegen. "Die Holzfeuerung feiert mit der Energiewende eine regelrechte Renaissance", so Müller. Zu Recht, findet er, denn ohne den Beitrag der Holzfeuerung könne die Energiewende nicht erfolgreich umgesetzt werden. Sie habe den höchsten Anteil an den Erneuerbaren Energien in Deutschland, die 2013 etwa 12 Prozent des Endenergieverbrauchs ausmachten. "Ohne die Holzfeuerungen würde der Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch in den einstelligen Prozentbereich fallen", betont Müller.

Der meiste Feinstaub kommt aus alten Öfen

80 Prozent des Feinstaubes aus Holzfeuerungen werden Schätzungen zufolge von Anlagen emittiert, die 20 Jahre und älter sind und längst nicht mehr den Stand der Technik abbilden. Hierzulande liegt das Durchschnittsalter der installierten Einzelfeuerungsanlagen den Verbänden zufolge bei 30 Jahren. Gelänge es, diese Geräte tatsächlich auszutauschen, wäre viel gewonnen. "Ein neuer Kaminofen, der eine veraltete Feuerstätte ersetzt", hilft Feinstaub und andere Schadstoffe um bis zu 85 Prozent zu reduzieren", berichtet HKI-Geschäftsführer Kienle. Moderne Gerätetechnik sorge für eine saubere Verbrennung, steigere den Wirkungsgrad und erhöhe die Energieeffizienz. Das mache sich auch bei den Heizkosten bemerkbar. Einsparungen von 30 Prozent und mehr seien möglich.

Die Lösung des Feinstaubproblems liegt daher aus Sicht der Verbände nicht in Restriktionen wie Verbrennungsverboten oder einer weiteren Verschärfung der Grenzwerte für Neuanlagen, sondern in der Erneuerung des Altanlagenbestandes. Für den sollte die Novelle der 1. BImSchV sorgen. Als erstes EU-Land hatte Deutschland damit 2010 eine Altanlagenregelung mit einer Übergangszeit bis 2025 eingeführt. "Damit haben wir eine absolut ausreichende Regelung", sagt Müller. Gleichzeitig räumt er ein, dass diese Regelung in der Praxis nicht ausreichend funktioniert. 

Als Gründe für die Probleme bei der Umsetzung führen Müller und Kienle Defizite beim Vollzug der BImSchV durch die Länder, aber auch mangelndes Problembewusstsein bei den Bürgern an. Hinzu kommt ein Interessenskonflikt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Diese sind dafür zuständig, im Rahmen der Feuerstättenschau das Alter der Anlagen zu erfassen und gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass sie laut BImSchV nicht mehr betrieben werden dürfen. Doch seit der Novelle des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) dürfen Haushalte ihren Schornsteinfeger für alle Aufgaben, die nicht in den Verantwortungsbereich des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers liegen, frei wählen. Meist übt auch diese Tätigkeiten der Bezirksschornsteinfeger aus und natürlich habe er ein Interesse daran, dass das so bleibt.

"Da kann es dann schon mal vorkommen, dass eine Feuerstätte, die sowohl offen als auch geschlossen betrieben werde, als offen eingestuft wird und daher nicht ausgetauscht werden muss", berichtet ZVSHK-Mann Müller. Für offene Feuerstätten wie Kamine gilt die BImSchV nämlich nicht. Sowohl die Immissionsschutzverordnung als auch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ließen Interpretationsspielräume, die in den Ländern ausgelegt werden.

Verbraucher sind sich des Problems nicht bewußt

Als möglichen Weg aus dem Dilemma schlagen die Verbände vor, den Verbrauchern den Austausch der Altgeräte schmackhafter zu machen. "Wir fordern kein Spezialprogramm, aber die ohnehin bestehenden Anreizprogramme sollten stärker in den Fokus gerückt werden", erläutert Müller. Außerdem gelte es, bei den Kamin- und Kachelofenbetreibern das Bewußtsein dafür zu wecken, dass sie durch moderne Anlagen und den richtigen Umgang mit diesen Geräten erheblich zur Reduzierung der Feinstaubbelastung beitragen können.

Der HKI hat im Rahmen des Projektes "Aufklärung zum richtigen Heizen mit Holz" die <link fileadmin user_upload downloads richtig-heizen-mit-holz.pdf _blank richtig heizen mit>Broschüre "Heizen mit Holz - so geht's richtig" erstellt. Diese enthält Hinweise für den richtigen Umgang mit Holz als Brennstoff und gibt Auskunft über gängige Typen von Feuerstätten. Außerdem finden austauschwillige Betreiber von Altanlagen und Kaufwillige darin Entscheidungshilfen für die Auswahl eines modernen Geräts. von Silke Thole

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