Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

Grüne: Änderungen gehen nicht weit genug

Änderung des KWK-Gesetzes beschlossen

Änderungen des KWK-Gesetzes sollen das Ziel sichern, bis 2020 bis zu 25 Prozent des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen.

Ende Mai hat der Bundestag die <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren heizung gesetzentwurf-novellierung-kwk-gesetz-2.pdf _blank gesetzentwurf als>Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes verabschiedet. Die Branche freut sich über die Verbesserungen. Bündnis 90/ Die Grünen hat gegen die Novelle gestimmt, da sie nicht weit genug gehe.

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung lobt die Verbesserungen, ist jedoch davon überzeugt, dass sie nicht ausreichen, um die von der Bundesregierung angestrebte Verdoppelung des Stromanteils der Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 Prozent bis 2020 wirklich zu erreichen. Der Verband begrüßt die Anhebung des KWK-Zuschlages, die Einführung einer zusätzlichen Förderstufe im kleinen Anlagensegment und den Ausgleich für Zusatzbelastungen durch den Emissionshandel.

Zustimmung findet auch die Aufnahme der Förderung von Wärmespeichern, die Förderung auch von thermisch angetriebenen Kältemaschinen, die Festschreibung des Rechtsanspruches auf Netzzugang und Stromdurchleitung für KWK-Anlagen auch nach Auslaufen der Förderung sowie Vereinfachungen der Förderung für ganz kleine KWK-Anlagen. Für die gibt es seit 2012 auch wieder Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm.

Während die SPD und die Linkspartei sich enthielten, hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegen das Gesetz gestimmt. Die Begründung: Zwar enthalte das Gesetz einige Verbesserungen, wie zum Beispiel die Förderung von Wärme- und Kältespeichern, die Entbürokratisierung der Förderung von Mini-BHKWs und die Einführung einer vierten Vergütungsklasse für Anlagen der Größenordnung von 50 bis 250 Kilowatt, jedoch fehlten weitere Ansätze, um das Ziel von 25 Prozent Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 zu erreichen.

So reiche die Erhöhung der Fördersätze um 0,3 Cent/kWh nicht aus, um die notwendigen Investitionen in die KWK anzureizen. Die Fraktion hatte unter anderem eine Erhöhung der Fördersätze für alle Anlagenkategorien um 0,5 Cent/kWh, die Einführung eines Flexibonus sowie eine Überführung des Mini-KWK-Impulsprogramms ins KWKG gefordert. Das sollte eine Verstetigung der Förderung bringen.

"Diese Änderungen wären ohne die Verbraucher zusätzlich zu belasten möglich gewesen", so die Fraktion. 2011 wurde nur ein geringer Teil der Fördermittel für KWK abgerufen, es sei also Spielraum für weitere Anreize vorhanden gewesen. pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.