Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Nachrüstung ist bei vielen Bestandsanlagen möglich

Abscheider macht alte Holzheizungen emissionsärmer

Für Holzheizungen die mit Partikelfiltern nachgerüstet werden müssen haben Forscher des KIT einen Partikelabscheider entwickelt.

"Mit unserem kompakten, wartungsarmen Abscheider lassen sich alle holzgefeuerten Kessel nachrüsten", sagt Hanns-Rudolf Paur, einer der Erfinder und Wissenschaftler am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Auf der Fachmesse ISH in Frankfurt wird das anwendungsbereite CCA-Verfahren vorgestellt, das für Kesselanlagen verschiedenster Leistungsklassen geeignet ist.

Der Carola Clean Air (CCA) Abscheider wird zwischen Heizkessel und Kamin in den Rauchgasweg eingebaut und vermindert die Konzentration von Ruß und Feinstaub um bis zu 90 Prozent. Bei Bedarf lassen sich sogar mehrere Anlagen parallel oder hintereinander schalten. Das Verfahren wurde für Kesselanlagen von 25 bis zu 1.000 kW in Kooperation mit Kesselherstellern zur Serienreife entwickelt.

Der Abscheider besteht im Prinzip aus zwei Kammern. In der Ionisationskammer werden die Partikel des Rauchgases mittels einer Corona-Entladung elektrisch aufgeladen. Eine natürliche Corona-Entladung beobachtet man etwa an Schiffsmasten bei Gewittern. In der nachgeschalteten Kollektorkammer lagern sich die geladenen Ruß- und Staubpartikel auf einer wendelförmigen Bürste ab. Diese dreht sich regelmäßig über eine Abstreifkante und die angesammelten Partikel fallen in den Auffangbehälter. "Alle paar Monate den Behälter zu leeren, ist die einzige Wartungsarbeit für den Nutzer", erklärt Paur.

Das System sei nahezu wartungsfrei, könne sogar in den Kessel integriert werden und es verbrauche im Betrieb weniger Energie als eine Glühbirne, so die Entwickler. Anders als bei Schwebstofffiltern müssen keine Verschleißteile ausgetauscht werden und der Abluftzug im Kamin wird kaum reduziert. Mit der Abscheideeffizienz von bis zu 90 Prozent können moderne Heizkessel die Grenzwerte der zweiten Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) einhalten, die seit Anfang des Jahres 2015 gilt.

Für Bestandsanlagen gibt es unterschiedliche Stichtage. Eine bereits vor dem 22. März 2010 existierende Einzelraumfeuerstätte kann weiter betrieben werden, wenn durch Zertifikat oder Messung nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte gemäß der ersten Stufe BImSchV eingehalten werden. Werden die Grenzwerte eingehalten, kann der Ofen zeitlich unbegrenzt betrieben werden. Nur wenn er die Grenzwerte nicht erfüllt, muss er bis 2024 ausgetauscht oder ein Feinstaubfilter nachträglich eingebaut werden. Anlagen, die zwischen 22. März 2010 und Ende 2014 installiert wurden, müssen die Anforderungen der ersten Stufe der 1. BImSchV erfüllen. Jetzt neu installierte Anlagen müssen die strengeren Richtwerte erfüllen, tun dies aber meist ohne Nachrüstung ab Werk. pgl

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