Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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BEG

Ab Juli gelten neue Förderangebote beim Heizen und Lüften

Das Serviceportal „Intelligent heizen“ informiert über die Änderungen bei der KfW. Foto: Nattanan Kanchanaprat/Pixabay

Bei der KfW geht es ab Juli mit neuen Förderkrediten und Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weiter.

Seit Anfang des Jahres kann wer umweltfreundlich heizen und energiesparend lüften möchte von der Bundesförderung für effiziente (BEG) profitieren. Bei Neubauten und Komplettsanierungen galten bis Ende Juni noch die alten Förderangebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Doch zur zweiten Jahreshälfte hat auch die KfW ihre Angebote auf die BEG umgestellt.

Als die neue Bundesförderung in Kraft trat, stand bereits fest, dass die Umsetzung der BEG etappenweise erfolgen sollte. Zeitgleich mit der Einführung startete das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Januar 2021 die BEG-Einzelmaßnahmen: Gefördert werden damit einzelne Sanierungen in bestehenden Gebäuden, die zu einer erhöhten Energieeffizienz beitragen, unter anderem in den Bereichen Wärmeerzeugung und Heiztechnik. „Durch die BEG wird vor allem der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert. An das BAFA kann sich wenden, wer einen Zuschuss für einzelne Maßnahmen in einem bestehenden Gebäude erhalten möchte. Bei Krediten ist die KfW die richtige Ansprechpartnerin und zwar sowohl für Bestandsgebäude als auch für den Neubau. Die im Juli in Kraft getretenen Förderangebote unterstützen dabei, das eigene Zuhause auf ein besseres energetisches Niveau zu bringen“, erläutert Kerstin Vogt, Geschäftsführerin des Forums für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik (VdZ).

Bei den KfW-Förderangeboten handelt es sich um zinsgünstige Kredite und attraktive Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen. Bei einzelnen Maßnahmen entspricht der Tilgungszuschuss des KfW-Kredits in der Höhe dem direkt ausgezahlten Zuschuss, der über das BAFA abrufbar ist. Das bedeutet, wer eine Wärmepumpe, Biomasseanlage, Hybridheizung oder Solarthermieanlage einbaut, erhält bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten zurück. Jeweils 20 Prozent sind bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, die Lüftungstechnik betreffend sowie beim Einbau digitaler Systeme zur energetischen Optimierung („Efficiency Smart Home“) möglich. Zusammen mit den Förderangeboten kann außerdem ein Zuschuss von 50 Prozent für die Fachplanung und Baubegleitung beantragt werden.

Bei Komplettsanierungen und im Neubau hat die KfW neue Effizienzhaus-Klassen festgelegt. Dabei fallen die Fördermittel besonders hoch aus, wenn mehr als die Hälfte der Wärme aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Im Neubau besteht außerdem die Möglichkeit, eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung zu erhalten, die mit einer weiteren Steigerung der Fördermittel einhergeht. „Die neuen Konditionen der BEG – umgesetzt durch das BAFA und jetzt auch die KfW – bieten viele Anknüpfungspunkte, um die Energiewende im eigenen Zuhause anzugehen“, sagt Kerstin Vogt abschließend.

Quelle: Intelligent heizen / Delia Roscher

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