Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Kunden sollen Mindest-Jahresarbeitszahl fordern können

Verbraucherschützer wollen Wärmepumpe-Mustervertrag

Verbraucher sollen Verträge über die Leistung von Wärmepumpen abschließen können. Bild: Nibe

Verbraucherschützer verhandeln über Verträge, die eine Mindestjahresarbeitszahl für Wärmepumpen garantieren. Der Branchenverband ist skeptisch.

Wärmepumpen haben bei vielen potentiellen Kunden noch ein Imageproblem. Die <link heizung-warmwasser aktuelles artikel verbraucherzentralen-kritisieren-waermepumpenbranche-757.html kritisieren>Verbraucherzentralen warnen vor irreführenden Werbeaussagen der Hersteller. Das gilt unter anderem für die mit den Anlagen zu erreichende Effektivität, die Jahresarbeitszahl. Man wolle mit der Wärmepumpenbranche über einen Mustervertrag verhandeln, der eine Mindestjahresarbeitszahl festschreibt, erklärt Peter Kafke, energiepolitischer Referent des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegenüber EnBauSa.

Bislang kann der Bundesverband Wärmepumpe solchen Ideen wenig abgewinnen. "Der Vorschlag der Verbraucherschützer mag sich für Laien in der Tat berechtigt anhören, er ist aber praktisch nicht umzusetzen", wendet dessen Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski im Gespräch mit EnBauSa ein.

Es gibt verschiedene Kennwerte, um die Effizienz von Wärmepumpen zu bestimmen. Der erste, der meist angegeben wird, ist der Coefficient of Performance (COP). Er gibt das Verhältnis von thermischer Energie zur Antriebsenergie an. Für den COP testen die Hersteller ihre Geräte unter genormten Bedingungen. "Der COP ist in etwa mit dem angegebenen Normverbrauch bei einem Auto vergleichbar, mit dem man zwar die Effizienz verschiedener Autos vergleichen kann", sagt Stawiarski.

Die zweite Größe ist die berechnete Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe, die dritte die gemessene Jahresarbeitszahl. Der COP biete Verbrauchern einen ersten Anhaltspunkt, um verschiedene Geräte zu vergleichen. "Wie viel man aber letztendlich verbraucht, hängt entscheidend auch davon ab, wie Sprit sparend man fährt", sagt Stawiarski weiter. Diesen Wert im Echtbetrieb beschreibt die Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie ist der Koeffizient aus abgegebener Nutzwärme und aller eingesetzten Antriebs- und Hilfsenergie.

Eine JAZ von 4,0 bedeutet etwa, dass das Vierfache des eingesetzten Stroms in Nutzwärme umgesetzt wird. Die eingesetzte Energie umfasst neben der elektrischen Energie für den Verdichter auch die Energie für die Pumpe oder den Ventilator sowie die Energie für die elektrische Zusatzheizung. Gemessen wird die JAZ mit Hilfe eines Extra-Stromzählers für die Wärmepumpe und eines Wärmemengenzählers.

Gerechnet wird die JAZ entsprechend der VDI-Richtlinie 4650 jeweils einzeln für das zu beheizende Gebäude. In die Berechnung fließen der geschätzte Wärmebedarf, die Quellen- und Vorlauftemperaturen und die Klimazone mit ein. Dieser theoretische Rechenwert wird zur Beantragung staatlicher Fördergelder aus dem Marktanreizprogramm benötigt.

"Man muss sich darüber im Klaren sein, dass berechnete und tatsächlich erzielte JAZ nie identisch sein können. Die tatsächliche JAZ hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab: Gibt es einen milden oder strengen Winter, wie energetisch lüften die Bewohner, welches Heizungsverteilungssystem gibt es, wie gut ist die Gebäudedämmung. Gegen menschliche Schwächen wie falsches Lüften ist der Installateur machtlos, er kann lediglich in Beratungsgesprächen mit Nachdruck auf diese Stellgrößen hinweisen", erklärt Stawiarski. Deswegen könne der Installateur auch keine Mindest-JAZ garantieren.

Zumindest bei größeren Anlagen in Wohnungsunternehmen sind aber Verträge, die eine solche Mindestjahresarbeitszahl für Wärmepumpen festschreiben, in der Praxis bereits heute durchaus möglich. Ein Beispiel: Die GWG 1897 Köln. Sie hat sich beim <link daemmung-fassade aktuelles artikel energieverbrauch-soll-um-mehr-als-80-prozent-sinken-836.html ersetzt>Ersatz ihrer Nachtspeicheröfen für eine Wärmepumpe entschieden. In einem ersten Objekt wurde 2008 eine Luftwärmepumpe eingebaut, in einem zweiten Objekt Ende 2009 eine Erdwärmepumpe. "Der Hersteller garantiert uns eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,3", berichtet Geschäftsführer Michael Schwenk. Wenn diese nicht erreicht wird, ersetzt dieser die durch die Minderleistung entstehenden Kosten.

Solche Verträge könnten für mehr Sicherheit auf Seiten der Verbraucher sorgen. Dass Unsicherheit besteht, liegt auch daran, dass es nur wenige unabhängige Tests gibt. Ein Feldtest für Wärmepumpen stammt von der Lokalen Agenda-Gruppe Energie 21 in Lahr. Er ist wenig schmeichelhaft für die Branche, nur zwei Geräte haben gut abgeschnitten. Tests mit neueren Geräte laufen und sollen im Sommer 2010 abgeschlossen sein.

Zu günstigeren Ergebnissen kommt das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE). "Grundsätzlich sind Wärmepumpen ausgereift, Optimierungsbedarf gibt es bei der Einbindung in das Versorgungssystem des Hauses", erläuterte ISE-Projektleiter Marek Miara bei der Vorstellung der Ergebnisse. Der Mittelwert der Arbeitszahlen lagen im Zeitraum November 2007 bis Oktober 2008 bei 3,7 für Erdreich, 3,0 für Luft und 3,5 für Grundwasser als Wärmequelle. Getestet wurden 43 Erdreich-, 6 Luft-, und 4 Wasserwärmepumpenanlagen von insgesamt sieben unterschiedlichen Herstellern. Für den reinen Heizbetrieb der Erdreichwärmepumpenanlagen liegt der Mittelwert der Arbeitszahlen bei 4,1. Ein Kernpunkt für eine hohe Effizienz sei die Auslegung des Gesamtsystems, betont Miara.

In einer zweiten Phase des Projekts, das noch bis zum Sommer 2010 läuft, sollen Luftwärmepumpen stärker berücksichtigt werden. Die kamen bislang im Test zu kurz, haben jedoch am Markt große Relevanz, da sie relativ billig sind. pgl

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