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EnBauSa-Glossar

Begriffserläuterungen

B

BAU
Die BAU findet alle zwei Jahre im Januar in ungeraden Jahren statt. Veranstaltungsort ist München, die Themen sind Architektur, Materialien und Systeme.
Bauabnahme
Eine Bauabnahme erfolgt vor dem Einzug in das Haus.
Bauantrag
Ein Bauantrag ist notwendig, um eine Baugenehmigung zu erhalten und wird vom Bauherr und vom Architekten erstellt und bei der Baubehörde eingereicht.
Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung ist Pflicht, um überhaupt bauen zu dürfen.
Bauherr
Der Bauherr ist die Person, die den Bau eines Gebäudes in Auftrag gibt oder selbst ausführt.
Bauteilaktivierung
Die Heizwassertemperaturen liegen bei maximal 29 Grad Celsius.
Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan setzt für einen genau begrenzten Bereich eines Stadtgebietes oder eine Gemeinde fest
Biberschwanz
Der Biberschwanz ist ein flacher, an der Unterkante halb abgerundeter Dachziegel. Er eignet sich für extrem steile Dächer.
Brennwertheizung
Das Abgas wird mit einem Wärmetauscher so weit abgekühlt, dass der bei der Verbrennung entstehende Wasserdampf kondensiert, wodurch zusätzlich Wärme frei wird.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine der Bundesbehörden und ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie untergeordnet.