EnBauSa-Glossar
Begriffserläuterungen
B
- BAU
- Die BAU findet alle zwei Jahre im Januar in ungeraden Jahren statt. Veranstaltungsort ist München, die Themen sind Architektur, Materialien und Systeme.
- Bauabnahme
- Eine Bauabnahme erfolgt vor dem Einzug in das Haus.
- Bauantrag
- Ein Bauantrag ist notwendig, um eine Baugenehmigung zu erhalten und wird vom Bauherr und vom Architekten erstellt und bei der Baubehörde eingereicht.
- Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist Pflicht, um überhaupt bauen zu dürfen.
- Bauherr
- Der Bauherr ist die Person, die den Bau eines Gebäudes in Auftrag gibt oder selbst ausführt.
- Bauteilaktivierung
- Die Heizwassertemperaturen liegen bei maximal 29 Grad Celsius.
- Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan setzt für einen genau begrenzten Bereich eines Stadtgebietes oder eine Gemeinde fest
- Biberschwanz
- Der Biberschwanz ist ein flacher, an der Unterkante halb abgerundeter Dachziegel. Er eignet sich für extrem steile Dächer.
- Brennwertheizung
- Das Abgas wird mit einem Wärmetauscher so weit abgekühlt, dass der bei der Verbrennung entstehende Wasserdampf kondensiert, wodurch zusätzlich Wärme frei wird.
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine der Bundesbehörden und ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie untergeordnet.