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Begriffserläuterungen

Glossar-Eintrag für

Kleinwindkraftanlage

Begriff: Kleinwindkraftanlage
Bedeutung:

Windkraftanlage mit einer Nennleistung bis zu 100 Kilowatt (Definition nach Bundesverband Windenergie (BWE) und European Wind Energy Association;

Beschreibung:

Windkraftanlage mit einer Nennleistung bis zu 100 Kilowatt (Definition nach Bundesverband Windenergie (BWE) und European Wind Energy Association; es gibt auch die Obergrenzen 50 Kilowatt oder 500 Kilowatt sowie eine Definition nach der Rotorfläche oder der Anlagenhöhe); auch „Kleinwindenergieanlage“ (KWEA) oder  „Kleinwindanlage“ genannt.

Der BWE unterscheidet zwischen „Mikrowindanlagen“ bis 5 Kilowatt, „Miniwindanlagen“ bis 30 Kilowatt und „Mittelwindanlagen“ bis 100 Kilowatt. Es gibt außer den von großen Anlagen her bekannten Dreiflüglern mit horizontaler Achse eine Vielzahl von Bauarten. Anlagen mit vertikaler Drehachse sind leiser als Horizontalachser, doch haben Horizontalachser einen größeren Wirkungsgrad und sind auch bei Kleinwindkraftanlagen am weitesten verbreitet.

Je kleiner eine Anlage ist, desto höher sind die Stromgestehungskosten. Zum einen liegen die Investitionskosten pro Kilowatt Nennleistung bei kleinen Anlagen etwa doppelt so hoch wie bei Megawatt-Turbinen. Zum anderen liegt die durchschnittliche Windgeschwindigkeit zum Beispiel in einer Höhe über Grund von 20 Metern – der üblichen Turmhöhe einer Anlage mit 10 Kilowatt Nennleistung – bei weniger als 40 Prozent der Geschwindigkeit in 150 Metern Höhe. Außerdem kann der Aufwand für die Genehmigung einer kleinen Anlage den Anschaffungspreis übersteigen. Rentabel ist der Betrieb in Deutschland meist nur für landwirtschaftliche und andere Gewerbebetriebe mit hohem Eigenstromverbrauch.

Englisch: small wind turbine / small wind generator / small-sized wind power plant

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