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EnBauSa-Glossar

Begriffserläuterungen

Glossar-Eintrag für

Grundbuch

Begriff: Grundbuch
Bedeutung:

Ein Grundbuch wird vom jeweiligen Amtsgericht geführt.

Beschreibung:

In einem Grundbuch sind die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks festgehalten. Ein Grundbuch wird vom jeweiligen Amtsgericht geführt. Es enthält Informationen über Größe, Nutzungsart und die Eigentumsverhältnisse des jeweiligen Grundstücks.
Ein Grundbuch ist in drei Abteilungen eingeteilt: die erste Abteilung enthält Informationen über den Eigentümer, die zweite Abteilung enthält Belastungen wie Wohnungs- oder Nutzungsrechte, die dritte Abteilung enthält Informationen über Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden.

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