Newsletteranmeldung:

EnBauSa-Glossar

Begriffserläuterungen

Glossar-Eintrag für

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Begriff: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Bedeutung:

Erlaubt sind alle Formen von erneuerbaren Energien, welche auch miteinander kombiniert werden können.

Beschreibung:

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt bei Neubauten den Einsatz von erneuerbaren Energien oder alternative Maßnahmen vor. Erlaubt sind alle Formen von erneuerbaren Energien, welche auch miteinander kombiniert werden können.

Zur Glossar-Übersicht