Bauherren-Schutzbund hält nur 3 Prozent der Verträge für okay

Zahlungspläne benachteiligen häufig Bauherren

Die Zahlungspläne von Generalunternehmer und Generalübernehmern benachteiligen häufig Bauherren.

Nur drei Prozent der Zahlungspläne in Bauverträgen seien bei komplexer Betrachtung für Verbraucher akzeptabel, so der Bauherren-Schutzbund. Das zeigten 100 mit Generalunter- oder -übernehmern geschlossene Bauverträge zu privaten Bauvorhaben aus den Jahren 2012 und 2013, die das Institut für Bauforschung e.V. Hannover im Auftrag des Bauherren-Schutzbund analysiert hat.

Mehr als die Hälfte der untersuchten Zahlungspläne bezeichnet die Untersuchung als intransparent. Für Verbraucher sei nicht nachzuvollziehen, ob geforderte Zahlungsraten dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen. Diesem gesetzlichen Leitbild der Zahlung nach Baufortschritt folgt ein Drittel der untersuchten Zahlungspläne nicht einmal im Grundsatz. So werde nicht selten eine erste Rate bei Vertragsunterzeichnung verlangt, ohne dass eine Gegenleistung erbracht sei. Bei 69 Prozent der Verträge waren ein oder mehrere Abschlagzahlungen als unverhältnismäßig hoch einzustufen, ergab die Analyse.

Für diese Diskrepanz gehen Bauherren praktisch in Vorleistung: Sie zahlen, was noch nicht gebaut ist. 12 Zahlungsraten werden durchschnittlich bei konventioneller Bauweise je Bauvorhaben erhoben – bei Fertighäusern mit industrieller Vorfertigung 4 bis 5. Doch nicht nur die Zahl sei entscheidend, so die Untersuchung. Als Kriterien zählen, ob eine Zahlung nach Baufortschritt gewährleistet ist, ob Rückschlüsse auf die zu erbringende Bauleistung möglich sind und Bauherren die Angemessenheit der Forderung überprüfen können.

Eine solche Prüfung allerdings wird durch schwammige Formulierungen in zahlreichen Verträgen erschwert. Heißt es beispielsweise, dass eine Rate von 60 Prozent nach "Rohmontage" fällig wird, ist für den Verbraucher nicht ersichtlich, welch konkreter Baufortschritt mit welchen definierten Leistungen sich dahinter verbirgt. Positive Beispiele aus den untersuchten Verträgen dokumentieren dagegen klar, welche Abschlagszahlung dem Wertumfang der erbrachten Bauleistung gegenübersteht.

Auch Schlusszahlungen sind kritisch zu bewerten. Die Schluss-Zahlungsrate sollte mit mindestens fünf Prozent der Vertragssumme vereinbart sein und erst gezahlt werden, wenn das Haus endgültig fertig und im Wesentlichen mängelfrei ist. Allerdings liegt bei 59 Prozent der Verträge die letzte Rate unter der Mindestgröße von fünf Prozent.

In fast einem Drittel der Verträge wird von den Bauherren Vorkasse für einzelne Leistungen verlangt. Solche Regelungen verursachen für private Bauherren erhebliche finanzielle Risiken, schränken die Rechte der Verbraucher ein und widersprechen der Vorleistungspflicht des Bauunternehmers, folgert die Studie. Verbraucherfeindlich sind auch Vertragsklauseln, in denen Bauunternehmen ihre Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Bausumme unter Eigentumsvorbehalt stellen.

Gesetzlich geforderte Sicherheitsleistungen der Bauunternehmen – wie eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft für die Fertigstellung der Häuser – waren der Analyse zufolge nur in 19 Prozent der Bauverträge vereinbart.

Durch die untersuchten Vertragsmodalitäten werden Verbraucher erheblich benachteiligt. Ihr wirtschaftliches Risikopotenzial ist hoch, lautet ein weiteres Fazit. "Um Risiken für Verbraucher zu minimieren, sollten Mindestanforderungen für Abschlagszahlungen gesetzlich festgeschrieben werden", fordert Peter Mauel, 1. Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes. Quelle: Bauherren-Schutzbund / pgl

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