Die Pläne der Koalitionsparteien, die Modernisierungsumlage von 11 auf 10 Prozent abzusenken und zudem zeitlich zu begrenzen, werden Investitionen in die energetische oder altengerechte Modernisierung von Gebäuden abwürgen, warnt der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW. "Ich habe alle Sanierungspläne für 2014 gestoppt. Werden die Vorschläge von Union und SPD tatsächlich umgesetzt, werden wir keine Sanierungen mehr durchführen, sondern uns etwas für die Instandhaltung ausdenken müssen", bestätigt Jörn von der Lieth, Geschäftsführer der Berliner Hilfswerk-Siedlung GmbH.
Die Pläne für die Änderung des Mietrechts sehen vor, dass die Mieten nach einer Modernisierung künftig nur noch so lange erhöht werden dürfen, bis sich die Material- und Handwerkerkosten der Maßnahme amortisiert haben, bis also das dafür ausgegebene Geld wieder reingekommen ist. Theoretisch müsste die Miete also nach 10 Jahren, in denen jeweils 10 Prozent der Kosten auf die Mieter umgelegt worden sind, wieder auf das Niveau vor der Modernisierung abgesenkt werden. Praktisch sei das schon nach acht Jahren der Fall, rechnete von der Lieth jetzt in Berlin an einem konkreten Beispiel vor. Denn nur 80 Prozent der gesamten Modernisierungskosten entfallen auf Material- und Handwerkskosten und nur die sollen sich durch die Umlage amortisieren.
"Die Welt, wie sie Union und SPD sehen, ist eine Welt ohne Kapitalkosten, ohne Inflation und ohne Eigenkapitalverzinsung", bringt GdW-Geschäftsführer Axel Gedaschko die Kritik der Wohnungswirtschaft auf den Punkt. Ein Investor bekomme bestenfalls das heraus, was er in eine Sanierung hereingesteckt hat. "Wer wird dann noch investieren?", fragt Gedaschko.
Bei einer aktuellen Umfrage unter 134 Mitgliedern des GdW gehen 84 Prozent davon aus, dass eine zeitliche Befristung des Mieterhöhungsanspruchs Modernisierungsmaßnahmen wirtschaftlich untragbar macht. Über 70 Prozent erwarten, dass die Mieten durch die geplante Regelung sogar deutlich steigen werden, da im Falle einer Modernisierung künftig der volle Mieterhöhungsanspruch auf die Miete angewendet werden muss. Bisher erheben die Wohnungsunternehmen oft nicht die insgesamt mögliche Modernisierungsumlage, da sich eine solche Erhöhung am Markt nicht durchsetzen ließe oder weil das für die bestehenden Mieter nicht zumutbar wäre. Da die Erhöhung aufgrund der Modernisierung nach heute geltenden Regeln jedoch dauerhaft erhalten bleibt, rechnet sich die Modernisierung trotzdem.
Der Deutsche Mieterbund begrüßt, dass die Regelungen zur Umlage der Modernisierungskosten auf die Mieter auf den Prüfstand kommen. Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen gehen dem Verband jedoch nicht weit genug. Er fordert die komplette Streichung der Modernisierungsumlage, weil dadurch die Lasten einer Modernisierung ungleich verteilt werden. Der Mieter – und nicht der Vermieter – zahle die Modernisierung, und zwar während des gesamten Mietverhältnisses. Ob und wenn ja in welchem Umfang Mieter von dieser Modernisierung einen Vorteil haben, spiele dabei keine Rolle.
Statt der bestehenden Regelung sollten Energieeffizienzsteigerungen aufgrund von Modernisierungen dem Mieterbund zufolge bei der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden. Für eine Übergangszeit, bis sich höhere Mieten beispielsweise in Häusern mit einem besseren energetischen Zustand herauskristallisiert haben, sollen Mieterhöhungen vom Erfolg der energetischen Modernisierung abhängig sein. Je mehr Energie und Kosten gespart werden können, desto höher soll danach der Zuschlag auf die bisherige Miete ausfallen dürfen.
von Silke Thole