Der Bauherren-Schutzbund (BSB), der Deutsche Familienverband (DFV), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Haus & Grund Deutschland, der Verband Wohneigentum, der Verband Wohnen im Eigentum (WiE), die Verbraucherzentralen Hamburg und Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern eine grundlegende Neuordnung des Wohngeldes.
Das Wohngeld für Mieter und der Lastenzuschuss für selbstnutzende Wohneigentümer müssten die realen Verhältnisse der Betroffenen widerspiegeln. Das ist aus Sicht der Verbände wichtiger als eine pauschale Anpassung der Wohngeldformel alle paar Jahre.
Die Verbände fordern, eine Heizkosten- und Energiekostenkomponente einzuführen und dynamisch zu regeln. Denn die pauschale Einpreisung der Energiekosten in den Mietzuschuss führe zur Benachteiligung einzelner Empfänger. Zudem sind die Verbände für eine Klimakomponente bei energetischen Sanierungen. Diese kann erhöhte Mietkosten für Wohngeldempfänger nach Sanierungen auffangen.
Das Wohngeld hat eine große Bedeutung für die Entlastung einkommensschwacher Haushalte, da neuer Wohnraum immer teurer wird. Trotz steigender Bestands- und Neubaumieten ist die Zahl der Wohngeldempfänger von fast 800.000 in 2016 auf rund 550.000 in 2018 gefallen. Der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung wird laut den Verbänden lediglich dazu beitragen, die Zahl der Empfängerhaushalte vorübergehend auf etwa 660.000 zu steigern. Dass danach trotz voraussichtlich steigender Miet- und Energiekosten die Zahl der Empfänger und der Ausgaben für Wohngeld wieder sinkt, zeigt deutlich die strukturellen Probleme der Bezuschussung. al