Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung soll 2016 erlöschen. Bislang galt dieses Recht von Kreditkunden unbefristet. Betroffen sind Verträge, in denen es um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht.
Der Widerruf solcher Verträge macht Mühe - bringt aber viel Geld. Erfolgreiche Kunden können mit vielen tausend Euro rechnen, sagt Stiftung Warentest. Bei hohen Kreditsummen sind gar 50.000 Euro drin. Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen.
Regierung und Ministerium arbeiten seit Monaten an einer Gesetzesänderung. Sie müssen die Richtlinie der EU zu Wohnimmobilienkrediten umsetzen. Im offiziellen Gesetzentwurf von Anfang September 2015 gab es noch keine Einschränkungen des Widerrufsrechts, wie sie die Bankenverbände seit langem fordern. Doch jetzt ist bekannt: Die Bundesregierung will eine Einschränkung des bislang "ewigen" Widerrufsrechts. Bundesministerien haben nach Erkenntnissen von test.de dem Bundestag bereits einen entsprechenden Entwurf geliefert. Danach soll das Widerrufsrecht bei von Oktober 2002 bis Juni 2010 geschlossenen Kreditverträgen am 21. Juni 2016 erlöschen. Quelle: Stiftung Warentest / pgl