Haus & Grund moniert unterschiedliche Ergebnisse im Test

"Werte im Energieausweis unterliegen dem Zufall"

Die Werte in Energieausweisen unterliegen dem Zufall, so der Hausbesitzerverband Haus & Grund. © Grund-Ludwig

Haus & Grund hat die Ausstellung von Energieausweisen getestet. Die errechneten Werte seien bei gleichen Objekten sehr unterschiedlich.

Der in Energieausweisen angegebene Energieeffizienzwert für Wohngebäude unterliege wesentlich dem Zufall, so der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland nach Tests an zwei repräsentativen Wohngebäuden. "Es darf nicht von der Wahl des Energieberaters abhängen, ob ein Haus gute oder schlechte Energiewerte hat", forderte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass die individuelle Energieberatung verbessert werde.

Haus & Grund hat in den vergangenen Monaten für ein Mehr- und ein Zweifamilienhaus Energieausweise erstellen lassen. Es wurden von insgesamt zehn verschiedenen Energieberatern aus der Expertenliste der Dena sowie über ein Onlineportal Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise erstellt. Die ermittelten Energiekennwerte differierten dabei um bis zu 46 Prozent.

"Nicht einmal ein hoher Preis garantiert Qualität. Die Probleme lassen sich auch nicht ohne weiteres mit einer besseren Qualifizierung der Energieberater beheben. Die Probleme liegen im System", sagte Warnecke. So bereite die für die Berechnung wesentliche Gebäudenutzfläche in der Praxis erhebliche Probleme. Dies führe dazu, dass der ermittelte Energiebedarf oder -verbrauch einmal auf kleine, einmal auf große Flächen bezogen werde – bei ein und demselben Haus, von unterschiedlichen Beratern.

Der Verband schlägt vor, die Bedeutung von Energieausweisen für den Wohnimmobilienmarkt zu beschränken. Seit Mai 2014 muss beispielsweise der Energiekennwert aus dem Energieausweis in Vermietungsanzeigen angegeben werden. Wer diese Vorgabe missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. "Der Energiekennwert gibt keinen Hinweis darauf, ob ein Mieter mit hohen oder niedrigen Heizkosten zu rechnen hat. Deshalb hat er in Anzeigen nichts zu suchen", betonte Warnecke.

Die Pflicht zu Angabe der Kennwerte wurde aber im ersten Jahr ohnehin weitgehend ignoriert, so eine Erhebung der Empirica-Systeme GmbH. Im ersten Quartal 2015 wurde in mehr als der Hälfte der vom Unternehmen ausgewerteten Immobilienanzeigen kein Energiekennwert angegeben. Zu ähnlichen Zahlen kam die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Auch die DUH räumte eine beschränkte Aussagekraft der Daten im Energieausweis ein. Aber der sei nun einmal als einzige Information von der EU vorgegeben, und die Umsetzung der Pflicht zur Bekanntgabe dieser Daten sei besser als nichts. Die DUH bemängelt auch, dass die Länder ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen. Für den Mieterbund ist der Energieausweis ein Mittel, damit Mieter bei einer Neuvermietung Anhaltspunkte zu den Nebenkosten haben. Ansonsten würden häufig zu niedrige Abschläge angegeben. pgl

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