Rauchwarnmelderpflicht in Berlin und Brandenburg kommt 2021

Was beim Nachrüsten zu beachten ist

Die Installation von Rauchwarnmelder ist zu Beginn des kommenden Jahres in berlin und Brandenburg Pflicht. © Techem

Zu Beginn des neuen Jahres gilt in allen Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg die Rauchwarnmelderpflicht. Damit endet in den beiden Bundesländern die Übergangsfrist für Bestandsbauten und die Vermieter und Eigentümer müssen rechtzeitig nachrüsten.

Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Allerdings ist sie durch die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer geregelt. Lediglich in Sachsen ist die Nachrüstung im Bestand noch nicht geregelt. Eine Kurzumfrage des Serviceanbieters Techem unter Mietern zeigt, dass rund drei Viertel (78 Prozent) der 1035 befragten Haushalte in Berlin und Brandenburg bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind. Die jeweils noch rund 22 Prozent der Haushalte ohne Rauchwarnmeldern gilt es bis Ende des Jahres nachzurüsten. Im bundesweiten Vergleich sind durchschnittlich in neun Prozent der Wohnungen keine Rauchwarnmelder installiert, in sieben Bundesländern liegt die Ausstattungsquote sogar bei über 95 Prozent. Das größte Defizit zeigt sich bei Haushalten in Sachsen. Hier ist über die Hälfte der Mietwohnungen (56 Prozent) noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

In allen Bundesländern ist nach der jeweiligen Landesbauordnung der Vermieter beziehungsweise Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. In Berlin und Brandenburg sind diese darüber hinaus auch in allen anderen Aufenthaltsräumen Pflicht, wie beispielsweise im Wohnzimmer. Vermieter sollten daher prüfen, ob in allen Wohnungen in den erforderlichen Räumen Rauchwarnmelder installiert sind und diese einwandfrei funktionieren. Bei der Neuausrüstung von Liegenschaften sollten Vermieter und Eigentümer an die Installation von Rauchwarnmeldern mit Funkferninspektion denken. Durch die Funküberprüfung lässt sich die Funktionsfähigkeit der Geräte nachweislich sicherstellen.

Eigentümer und Vermieter sind in der Pflicht

In allen Bundesländern bleibt der Eigentümer in der Pflicht, die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder sicherzustellen. Eine der wichtigsten Grundlagen hierfür ist die Aufklärung der Bewohner. Hierbei besteht laut Techem in Berlin noch Nachholbedarf: 18 Prozent der Befragten haben dort noch nie von der Pflicht gehört. In Brandenburg wissen hingegen 97 Prozent um die Rauchmelderpflicht in ihrem Bundesland oder haben schon einmal davon gehört. Dort wird auch die Funkfernüberprüfung der Geräte ohne Anwesenheit eines Technikers bevorzugt (63 Prozent). In Berlin ist es den Mitern lieber, wenn der Techniker zur Überprüfung von Rauchwarnmeldern zu Hause vorbei kommt (66 Prozent).

„Um ihren Verpflichtungen in Sachen Rauchmelder vollumfänglich nachzukommen, ist es für Vermieter und Eigentümer mit der fachgerechten Installation von Rauchwarnmeldern aber noch nicht getan. Sie müssen vielmehr sicherstellen, dass die jährliche Überprüfung der Geräte auch zuverlässig erfolgt“, sagt Gernot Breuning, Experte für Rauchwarnmelder bei Techem. Wer die Mieter entlasten wolle, solle ferninspizierbare Funkrauchwarnmelder nutzen. Diese können auch ohne Anwesenheit des Bewohners und somit ohne Terminabstimmungen überprüft werden. Das spare Zeit und Verwaltungsaufwand und erhöhe die Sicherheit. Quelle: Techem / al

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.