Für die Sanierung passen die vorgefertigten Modelle nicht

Vorschlag für einfache EnEV-Durchführung liegt vor

Komplizierte Berechnungen bringen EnEV in die Kritik. © KfW

Der baden-württembergische Wirtschaftsminister Erwin Pfister hat einen einfacheren Vorschlag entwickelt zur Durchführung der EnEV namens EnEV Easy, der nun in Berlin geprüft wird.

Die Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist mit hohem Aufwand verbunden. Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik einen Vorschlag entwickeln lassen, der Bauherren den Nachweis der energetischen Gebäudequalität vereinfachen soll.

Wie komplex die EnEV mittlerweile geworden ist, belegt der Umfang der Verordnung selbst. Während die erste Wärmeschutzverordnung 1977 zehn Seiten hatte, müssen Architekten, Ingenieure und Energieberater mittlerweile nicht nur 76 Seiten Anforderungstext der EnEV und acht Seiten des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes lesen und verstehen, sondern in Abhängigkeit vom Gebäudetyp ein mehrere hundert Seiten starkes Normenwerk beherrschen. 13 Staffeln mit Auslegungshinweisen, die sich auf konkrete Fragen beziehen hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung erarbeitet.

Das Verfahren setzt auf eine Standardisierung. Es ist so aufgebaut, dass Bauherren aus einem von zehn vorgegebenen Heiz- und Lüftungssystemen auswählen. Dann können die Anforderungen an den Wärmeschutz für Dach, Wand, Fenster und Kellerdecke direkt aus einer Tabelle abgelesen werden.

Die Grundlage für die Untersuchungen bildete ein Datenpool aus typischen Wohngebäuden, die nach Einfamilien-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern differenziert wurden. Den Gebäudegruppen wurden zehn Anlagensysteme zugeordnet. Die beispielhaften Anlagentechniken umfassen den Einsatz von Brennwertkesseln mit Solarkollektoren, Biomassekesseln, die verschiedenen Arten von Luft-, Wasser- und Sole-Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme sowie in Ergänzung dazu die kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung.

Eine weitere erhebliche Vereinfachung bei der Umsetzung der energiesparrechtlichen Vorschriften in der Praxis könnte erreicht werden, indem die Anforderungen aus der EnEV und dem EEWärmeG besser aufeinander abgestimmt und in einer Verordnung zusammengeführt werden, so Pfister weiter. Diese Forderung wurde unter anderem wiederholt beim Dena-Energieeffizienzkongress gestellt und stößt bei Planern und Architekten auf große Zustimmung.

Ein erstes offensichtliches Handicap des Vorschlags aus Baden-Württemberg ist, dass er sich ausschließlich auf den Neubau bezieht. Komplexe Fälle der Sanierung lassen sich damit nicht abbilden. 117pgl

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