Zahlreiche Dokumente laufen nach zehn Jahren derzeit ab

Viele Energieausweise sind ab 2019 ungültig

Energieausweise sind zehn Jahre gültig. ©EnBauSa.de

Energieausweise für Wohngebäude, die bei Einführung der allgemeinen Ausweispflicht vor zehn Jahren ausgestellt wurden, verlieren 2019 ihre Gültigkeit. Eigentümer, die ihre Immobilie neu vermieten oder verkaufen wollen, müssen den Ausweis erneuern lassen.

Beim Kauf von Kühlschrank, Staubsauger oder Waschmaschine können Verbraucher am Energielabel ablesen, wie energiesparend das Gerät ist. Auch wer eine Immobilie kaufen oder mieten möchte, kann sich vorab über die Energieeffizienz des Gebäudes informieren – mithilfe des Energieausweises. Dieses Dokument zeigt auf einer Skala von Grün nach Rot den energetischen Zustand des Hauses an. Damit können potenzielle Mieter oder Käufer die Energieeffizienz verschiedener Gebäude vergleichen.

Den Energieausweis stellen dazu berechtigte Personen, etwa Fachhandwerker oder Bauingenieure, aus. Meist können Eigentümer von Bestandsgebäuden dabei zwischen zwei Varianten wählen: dem Verbrauchs- oder dem Bedarfsausweis. Beim Verbrauchsausweis basiert das Ergebnis auf dem bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises überprüft dagegen ein Experte Gebäude und Heizung und berechnet daraus den Energiebedarf. "Der Bedarfsausweis kostet mehr, ist aber objektiver und aussagekräftiger", erklärt Kerstin Vogt, Leiterin der Geschäftsstelle des Forums für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik VdZ.

Die Ausweispflicht für Gebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen, besteht in Deutschland seit Januar 2009. Für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, gilt diese Pflicht schon seit Juli 2008 und für Neubauten bereits seit 2002. Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, laufen 2018 und 2019 viele der Ausweise ab. Betroffene Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, müssen sich daher einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Denn nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind sie verpflichtet, Miet- oder Kaufinteressenten einen aktuellen Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben.

Auch in der Anzeige müssen schon energetische Kennwerte angegeben werden. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Quelle: VdZ / pgl

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