Förderung von PV und Batteriespeichern steht häufig im Fokus

Viele Bundesländer ändern Förderung der Gebäudesanierung

Länder bezuschussen Gebäudesanierung. © KfW / Klewar.

Zu Beginn des Jahres haben sich die Förderkonditionen für energetische Gebäudesanierung und erneuerbare Energien in vielen Bundesländern geändert. Am meisten tut sich derzeit beim Thema Photovoltaik und Batteriespeicher, aber auch für die Dämmung der Gebäudehülle und den Heizungstausch gibt es spannende Programme.

In Baden-Württemberg gibt es bei der Sanierung strengere Anforderungen als in anderen Bundesländern, es ist das landeseigene Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz zu beachten. Dafür gibt es auch Fördermittel für besseren Wärmeschutz und Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.

Der Freistaat Bayern hat sein 10.000-Häuser-Programm im Januar 2020 erst einmal auf Eis gelegt. Beibehalten wurde aber ein Förderprogramm für PV-Speicher. Wichtig: Der Antrag muss vor  Maßnahmebeginn  erfolgen. Maßnahmebeginn ist die erste Auftragserteilung. Planungs- und Beratungsleistungen sind zulässig und gelten nicht als Maßnahmebeginn. Mit dem PV-Speicher-Bonus sollen Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern motiviert werden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und die eigenen Stromkosten zu reduzieren. Je nach Kapazität des neuen Batteriespeichers (kWh) und Leistung der neuen PV-Anlage (kWp) können Antragsteller eine Förderung zwischen 500 und 3.200 Euro erhalten. Die Förderhöhe richtet sich nach Speicher- und PV-Kapazität. Relevant ist der jeweils geringere Wert. Für eine Ladestation gibt es 200 Euro extra.

In Brandenburg gibt es zwei Programmstränge. Einer soll die Wohnraumsanierung von selbst nutzenden privaten Haushalten unterstützen, der zweite Wohnungsbaugesellschaften die Sanierung ihrer Bestände erlauben.

Die landeseigene Bank ILB fördert die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten mit zinsfreien Darlehen. Zuschüsse gibt es außer bei Modernisierung und Instandsetzung auch bei altersgerechter Anpassung, energetischer Sanierung und Nachhaltigkeit.  Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Einige Anforderungen sind einzuhalten, so müssen die Wohnungen vor dem 2. Februar 2002 errichtet worden sein und die Kosten der Maßnahme mindestens 500 Euro  pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Die Maßnahme ist an eine so genannte Gebietskulisse gebunden. Zusatzförderungen gibt es unter anderem bei Erreichen der Neubauanforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) sowie des Neubaustandards der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Brandenburg vergibt Mittel an die Wohnungswirtschaft

Außerdem vergibt die das Land den Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau zur langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten der Wohnungswirtschaft im Land Brandenburg. Beantragen können die Mittel kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Es handelt sich um einen Tilgungszuschuss, der bei den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren beziehungsweise Energieeffizient Bauen bei Erreichen des KfW-Effizienzhausstandard zusätzlich gewährt wird.

Der Freistaat Bremen fördert nach wie vor Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden mit einem Zuschuss. Förderfähig sind die Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und Dächern und Dachböden, hochwärmedämmende Fenster, der hydraulische Abgleich des Heizungssystems sowie umweltfreundliche Dämmmaterialien und Anstriche beim Wärmedämmverbundsystem. Bauwillige, die mehrere Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude gleichzeitig vornehmen oder sich mit Nachbarn für eine Dämmung ihrer aneinander angrenzenden Gebäude-Außenwände und -Dächer zusammenschließen, erhalten einen weiteren finanziellen Bonus. Geld gibt es auch für Wohnungseigentümergemeinschaften die ihre Wohnungen modernisieren. Sie können Darlehen von 5.000  bis 25.000 Euro ohne Grundschuldeintragung erhalten, eine vereinfachte Antragstellung über die Wohnungsverwaltung ist möglich.

Hamburg setzt auf den Energiepass

Über den Hamburger Energiepass gibt es einen Zuschuss für Beratung zu energetischen Einsparpotentialen und Modernisierungsmöglichkeiten sowie Zuschüsse für Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Den Energiepass gibt es auch für Eigentümergemeinschaften. Dort wird auch die Erläuterung auf einer WEG-Versammlung bezuschusst. Auch Mieter können einen Energiepass beantragen.

Unterstützt wird auch die energetische Modernisierung. Förderfähig sind zahlreiche Einzelmaßnahmen, aber auch die umfassende Modernisierung. Bei letzterer richtet sich der Zuschuss nach den eingesparten Kilowattstunden. Verpflichtend sind hierbei die Erstellung eines Hamburger Energiepasses und die Begleitung des Vorhabens durch einen Sachverständigen sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage. Bei Einzelmaßnahmen sind auch Solarthermie, die Nutzung von Wärme aus Abwasser und Geothermie förderfähig.

Eine Besonderheit in Hessen ist die Förderung von Heizungen auf Basis von Brennstoffzellen. Sie baut auf dem KfW-Programm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ auf. Gefördert werden Privatpersonen, Wohnungseigentümer/WEG sowie gewerbliche Betreiber. Die Zuschusshöhe hängt von der Leistung der Brennstoffzelle und der Höhe der förderfähigen Gesamtkosten ab. Es gibt einen Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro sowie einen leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangener 100 Watt (W) elektrische Leistung. Entsprechend liegt der Zuschuss zwischen 7.050 Euro (0,25 kW) und 28.200 Euro (5 kW).

Hessen bezuschusst Brennstoffzellen

Die förderfähigen Gesamtkosten setzen sich aus den Kosten für das Brennstoffzellensystem sowie dessen Einbau, den Kosten für die Vollwartung über 10 Jahre sowie den Kosten für die Leistungen des Energieeffizienz-Experten zusammen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der Summe dieser drei Bestandteile, maximal jedoch den Wert der oben ermittelten Leistungsklasse. Neben der Förderung durch die KfW unterstützen auch einige regionale Energieversorger den Einbau von Brennstoffzellenheizungen.

Fördermittel gibt es auch für die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden, Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie von innovativen Energietechnologien. Antragsberechtigt sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.

In Niedersachsen gibt es spezielle Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler sowie zur Modernisierung von Mietwohnungen. Erstere können mit dem Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Gebäude (NEG) die Errichtung, den Ersterwerb und die Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz finanzieren.

Niedersachsen gibt Geld für warmmietenneutrale Sanierung

Anbieter von Mietwohnungen können Fördermittel erhalten, wenn sie eine warmmietenneutrale energetische Modernisierung zur CO2-Minderung im Mietwohnungsbestand in sozial benachteiligten Quartieren umsetzen. Zu den förderfähigen Maßnahmen  gehören unter anderem die Erneuerung oder energetische Optimierung von Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Fenstern oder Sonnenschutzeinrichtungen einschließlich Einbau von Sonnenschutzverglasungen, Verbesserung der Wärmedämmung an Dach und Fassade sowie Anschluss an Anlagen, die den Bedarf an fossiler Energie vermindern oder mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

In Nordrhein-Westfalen fördert die NRW-Bank Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus an selbst genutztem Wohneigentum mit Krediten in Höhe von maximal 75.000 Euro. Dazu zählen Verbesserungen der Energieeffizienz, Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel den Ressourcenverbrauch zu verringern, Barrierereduzierung und Behebung baulicher Mängel.

Sachsen-Anhalt bietet Unterstützung dabei, Wohnraum altersgerecht umzubauen, energetische Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen und die Wohnqualität zu verbessern. Zinsgünstige Darlehen gibt es für altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung in Kombination mit altersgerechtem Umbau und/oder energieeffizienter Sanierung.

Thüringen hat sein Programm Solarinvest neu aufgelegt. Gefördert werden darin Beratungsleistungen zum Thema Mieterstrom und Mieterwärme, Beratungsleistungen zum Thema Ausschreibung nach EEG, Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes, Beratungsleistungen sowie Investitionen in Photovoltaikanlagen zusammen mit einem Batteriespeicher oder in Speicher für Strom und Wärme. Für private Bauherren gab es bis Ende 2019 einen Sanierungsbonus. Derzeit werden die Förderprogramme umgebaut. von Pia Grund-Ludwig

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