Alternative zu Krediten und Zuschüssen

Vermittlungsausschuss winkt Steuerförderung für Gebäudesanierung durch

Der Bundesrat hatte die Steuerförderung in den Vermittlungsausschuss geschickt. © Sascha Radke

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat die steuerliche Förderung für die Gebäudesanierung akzeptiert.

„Es ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, dass im Vermittlungsausschuss eine Einigung auch zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung erzielt werden konnte. Bund und Länder setzen damit ein längst überfälliges und sinnvolles Zeichen", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

In keinem anderen Bereich könne so wirkungsvoll Energie eingespart und C02-Emissionen so spürbar verringert werden. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ein zentrales Förderinstrument im Gebäudesektor, um bislang ungenutzte Energie- und C02-Einsparpotentiale heben und damit die Klimaschutzziele im Rahmen des beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 überhaupt erreichen zu können. 30 Prozent des C02-Ausstoßes und 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs entfallen allein auf den Gebäudebereich. "Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung stellt deswegen einen unverzichtbaren Anreiz dar, um in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Das Instrument ist für die Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien eine echte Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen", so Schwannecke weiter.

Die gleichzeitig beschlossene Erhöhung des CO2-Preisen in seiner Einführungsphase sei für die Handwerksunternehmen nur dann akzeptabel, wenn das hieraus bedingte Mehraufkommen tatsächlich umfassend an Privathaushalte und Unternehmen zurückgegeben wird, namentlich und insbesondere durch die Reduzierung der EEG-Umlage.

Schwannecke: "Das Handwerk wird sich mit seiner hohen Kompetenz im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz an der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen aktiv beteiligen. Wichtig ist nun die zügige und wirkmächtige Einführung wie geplant ab 2020, damit sich die Betriebe auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen einstellen können und entsprechende Kapazitäten aufbauen." Quelle: ZDH / pgl

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