Höhe soll auf tatsächlichen Schaden begrenzt sein

Verbraucherzentrale will Limit für Vorfälligkeitsentschädigung

Verbraucherschützer fordern, dass die Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen nur so hoch sein darf wie der tatsächliche Schaden.

Mit einem Kabinettsentwurf soll die Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgesetzt werden. Die Richtlinie will Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Abschluss von Immobilienkrediten bewahren, die sie überfordern könnten. "Im Gesetzespaket fehlt eine klare Regelung zur Vorfälligkeitsentschädigung. Das Recht von Verbrauchern, auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu reagieren, wird sogar eingeschränkt", sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Die Richtlinie regelt das Recht von Verbrauchern, Immobiliendarlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Sie gibt vor, dass Banken dabei nicht mehr fordern dürfen, als tatsächlich an Schaden durch die vorfällige Rückzahlung entsteht. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte sich bereits im Mai einstimmig dafür ausgesprochen, die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen transparenter zu machen und die Begrenzung der Entschädigung zu prüfen. Auf diesen Auftrag geht der Regierungsentwurf aber nicht ein.

Der vzbv hatte einen Vorschlag entwickelt, wie man die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung transparent und nachprüfbarer gestalten kann. Dieser enthielt auch einen Ansatz, die Vorfälligkeitsentschädigungen nach stark abgefallenen Marktzinsen zum Schutz vor Überforderung der Kreditnehmer zu begrenzen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht auch vor, die Widerrufsfrist von Verbrauchern bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehen zu begrenzen. "Das ist nicht nachvollziehbar", so Mohn. Bisher gibt es für Finanzdienstleistungen ausdrücklich keine Befristung des Widerrufsrechtes, wenn Anbieter ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. Verbraucher richtig und verständlich über ihr Widerrufsrecht zu belehren, gehört zu den Pflichten eines Anbieters. In der Vergangenheit haben einige Anbieter gravierende Fehler gemacht, auch Fehler, die der Bundesgerichtshof eindeutig als solche benannt hatte. "Wir haben kein Verständnis dafür, dass Banken hier Schützenhilfe geleistet wird, wenn sie schuldhaft und rechtswidrig ihre Pflichten verletzt haben. Das ist für Verbraucher nicht hilfreich", so Mohn. Quelle: vzbv / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.