Novelle des Bauvertragsrechts wird Verbraucher besser stellen

Verbraucherschützer rügen Bau-Zahlungspläne

Verbraucher sollten bei Bauverträgen Abschlagszahlungen kritisch prüfen. © EnBauSa.de

Nur zwei von hundert untersuchten Zahlungsplänen in Bauverträgen sind aus Verbrauchersicht durchgehend akzeptabel. Zu diesem Fazit gelangt eine aktuelle Studie des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover, die im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) vorgenommen wurde.

Die Mehrzahl der Zahlungspläne stünde der gesetzlichen Vorleistungspflicht der Baufirma mehr oder minder entgegen, so der Verband. Bei der Hälfte der untersuchten Bauverträge mussten die Verbraucher Leistungen bezahlen, bevor diese erbracht worden waren. Der Bauunternehmer hat aber eine Vorleistungspflicht. Fast ein Drittel der untersuchten Zahlungspläne verlangte zudem bereits vor Baubeginn eine erste Rate, ohne dass eine Gegenleistung erbracht worden war.

Auch bei der Fertigstellungssicherheit sieht der Verband deutliche Mängel. Die sei gesetzlich vorgeschrieben, sei aber nur in 29 Prozent aller Zahlungspläne enthalten. Vorsicht ist auch bei Abschlagszahlungen geboten. Sie waren in drei von vier Fällen zu hoch und dem Baufortschritt nicht angemessen.

Die Schluss-Zahlungsrate lag bei zwei Drittel der untersuchten Zahlungspläne bei unter fünf Prozent der Gesamtsumme. Das ist ein Nachteil für den Verbraucher. Er hat dann nur noch geringen Spielraum, um Mängellfreiheit durchzusetzen. Im kommenden Bauvertragsrecht sieht eine Schutzvorschrift vor, dass Unternehmer maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern dürfen. Der Restbetrag wird erst mit der Abnahme fällig. Quelle: BSB / pgl

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