Sorgfalt ist auch bei der Abnahme notwendig

Verbraucherschützer mit Tipps zur Baubeschreibung

Korrekte Bauabnahme ist notwendig. © Rockwool

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät beim Neubau zu großer Sorgfalt bei der Baubeschreibung. Das gelte auch für die Abnahme, ergänzt der Verband Privater Bauherren.

Zu Sorgfalt bei der Unterschrift unter Baubeschreibungen rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das künftige Eigenheim werde oftmals auf wenigen Seiten beschrieben, die jedoch viel Spielraum für Interpretationen lassen, warnen die Berliner Verbraucherschützer. Sie haben als Hilfestellung einen Ratgeber "Muster-Baubeschreibung" aufgelegt.

Das Buch hilft, unterschiedliche Angebote vergleichbar zu machen und zusätzliche Kosten oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Zunächst werden die einzelnen Bauschritte erläutert: angefangen beim Grundstück, über den Gebäudetyp, alle Ausführungen vom Keller bis zum Dach, bis zur Haustechnik und Innenausstattung.

Der Bauherr kann damit besser kontrollieren, ob der Anbieter seine Zusagen einhält. Er kann die Checkliste benutzen, um eine vorliegende Baubeschreibung weitestgehend auf Vollständigkeit zu prüfen und sich zu vergewissern, dass alle wichtigen Details seinen Vorstellungen entsprechen.

Auch für die Kontrolle der Bauausführung sollte man sich Zeit nehmen, sagt der Verband Privater Bauherren (VPB). Der Bauherr sollte sich auf keinen Fall auf irgendwelche nur schriftlichen Bauabnahmen einlassen, sondern stets auf einem offiziellen Termin auf der Baustelle bestehen. Dabei sei es sinnvoll, einen eigenen Bausachverständigen mitzubringen, so der VPB. Experten hätten es aufgrund ihrer Erfahrung einfacher, versteckte Mängel zu finden.

Wichtig, so rät der VPB, sei das Protokoll der Bauabnahme. Darin sollten alle Mängel stehen, auch solche, die bereits bei früheren Begehungen festgestellt und noch nicht beseitigt wurden. Ins Protokoll gehören auch Details, die der Bauherr für nicht vertragsgemäß hält. Das müssen nicht immer sichtbare Schäden sein, auch Zweifel sollten dokumentiert werden. bba

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