In der politischen Debatte und in der medialen Berichterstattung werde unterstellt, dass sozialverträgliche Sanierungen durch die hohen Anforderungen der Energieeinsparverordnungen unmöglich gemacht werden, teilen DUH und DMB mit. Diese Diskussion sei gefährlich, denn energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude seien notwendig, damit auch zukünftig Menschen aus allen Einkommensklassen in angemessenem Wohnbestand leben könnten. Ohne einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 könnten zudem die Klimaschutzziele nicht erreicht werden.
Nicht die energetischen Anforderungen an den Neubau oder die Bestandssanierung seien die Kostentreiber. "Steigende Mieten, gerade in Städten und Ballungsräumen, sind vor allem auf das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage zurückzuführen", sagt Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. Der größte Preistreiber seien die zahlreichen Möglichkeiten von Mietanpassungen bei Wiedervermietungsverträgen. "Auch bei den steigenden Baupreisen spielen energetische Anforderungen eine untergeordnete Rolle. Andere Faktoren wie gestiegene Grunderwerbssteuern und höhere Grundstückspreise tragen in wesentlich größerem Umfang zu steigenden Baukosten bei." Eine Absenkung der Energieeffizienz-Anforderungen führe deshalb nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum.
Eine der zentralen Forderungen an die Politik in der kommenden Legislaturperiode ist, die Rahmenbedingungen für die energetische Gebäudesanierung insbesondere im Mietwohnungsbereich zu verbessern, um einen Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter herbeizuführen. Gemeinsam setzen sich DMB und DUH dafür ein, die Rahmenbedingungen für energetische Sanierungsmaßnahmen sozialverträglicher zu gestalten, um damit die Akzeptanz zu verbessern.
"Die gesetzliche Regelung, dass elf Prozent der Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen, ist ein Fremdkörper im geltenden Mietpreisrecht, führt zu völlig überzogenen Mietpreissteigerungen, ist nicht mehr zeitgemäß und sollte entfallen. Als erster Schritt sollte die Modernisierungsumlage unserer Ansicht nach auf sechs Prozent reduziert werden", erklärt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB.
Um Sanierungsanreize für den Vermieter zu schaffen, muss er direkt von öffentlicher Förderung profitieren. "Fördermittel müssen zielgruppenspezifisch angepasst und ausgerichtet werden, damit sie ihre Wirkung entfalten. Für den Vermieter kann damit ein Ausgleich für die reduzierte Modernisierungsumlage geschaffen werden", so Ropertz.
Eine dritte Kernforderung der beiden Verbände betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten der energetischen Sanierung. "Um den Eigentümer zu energetischen Sanierungen zu motivieren, setzen wir außerdem auf die steuerliche Abschreibung. Ein Steuerbonus zur Absetzung der energetischen Sanierungskosten wäre ein wichtiger Anreiz für Hauseigentümer, die Gebäudesanierung voranzutreiben. Angesichts der großen Herausforderungen im Hinblick auf das Erreichen der Klimaschutzziele 2020 ist dies eine der ersten Maßnahmen nach Regierungsbildung, die auf den Weg gebracht werden muss", sagt Metz.
Der Deutsche Mieterbund und die Deutsche Umwelthilfe fordern von allen Parteien ein klares Bekenntnis zum sozialverträglichen Klimaschutz im Gebäude. In einem "6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträglichen Klimaschutz im Gebäude" fordern DMB und DUH:
- Die bestehenden Energiesteuern müssen um eine CO2-Komponente erweitert werden, um die ökologischen Folgekosten einzupreisen und so die Wettbewerbsfähigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Strom-Wärme-Anwendungen zu erhöhen. Für den Mietwohnungsbereich ist eine Lösung zu finden, die verhindert, dass Mieter mit höheren Energiekosten belastet werden, obwohl sie keinen Einfluss auf den Energieträger oder Entscheidungen zu Modernisierungsinvestitionen haben.
- Die Modernisierungsumlage muss von elf auf sechs Prozent herabgesetzt werden. Dadurch kann die finanzielle Last für Mieter gesenkt werden. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren darf die Miete wegen energetischer Modernisierungen um nicht mehr als 1,50 Euro pro Quadratmeter steigen.
- Fördermittel gezielt einsetzen und Anreize für Vermieter schaffen. Das gelingt nur, wenn der Vermieter direkt von öffentlicher Förderung profitieren kann und die Antragstellung weniger bürokratisch erfolgt. Deshalb dürfen öffentliche Fördermittel nicht länger auf die Modernisierungskosten angerechnet werden, sondern müssen dem Eigentümer direkt zugutekommen. Hierdurch würde der Vermieter auch gleichzeitig einen Ausgleich zu der deutlich reduzierten Modernisierungsumlage erhalten.
- Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen setzen. Die steuerliche Förderung für selbstgenutzten Wohnraum muss mindestens über zehn Jahre laufen, progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld. Das Fördervolumen muss mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Die Höhe und Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug sollten am CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet werden.
- Anpassung der Mietspiegelregelung vornehmen. Die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes muss verbindlich in die Mietspiegel integriert und zu einem klaren Wettbewerbsfaktor werden. Es darf keinen Automatismus zwischen der Mieterhöhung bei energetischer Sanierung einiger Wohnungen und der Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete für alle Wohnungen geben.
- Energetisch sanierten Wohnraum einkommensschwachen Haushalten zugänglich machen. Kommunen und Gemeinden müssen ihrer hohen sozialen Verantwortung gerecht werden. Wohnungsbestände müssen in kommunaler Hand bleiben. Es müssen sozialverträgliche energetische Sanierungsfahrpläne erstellt werden. Ein Klimawohngeld ist einzuführen. Quelle: DUH / sue