Es mangelt an einer einheitlichen Berechnungsgrundlage

VdZ fordert einheitliche Berechnung von Effizienzklassen

Effizienzlabel ja, aber mit einer einheitlichen Berechnungslogik, meint die VdZ. © EnBauSa.de

Solange es zwei Arten von Energieausweisen gibt, machen Effizienzklassen für Gebäude wenig Sinn, sagt die VdZ.

Mit der Neuregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Bundesregierung im Oktober auch die Einführung von Effizienzklassen in Energieausweisen beschlossen. Der Branchenverband VdZ begrüßt zwar die mit der EnEV-Novelle verbundene Stärkung von Energieausweisen, weist aber darauf hin, dass die Berechnung der Effizienzklassen nicht einheitlich geregelt ist. "Die Einführung von Effizienzklassen sollte mit einer Reform der Berechnungsmethodik einhergehen. Nur so sind einheitliche und nachvollziehbare Klassifizierungen möglich", fordert VdZ-Geschäftsführer Michael Herma.

Nach Inkrafttreten der Neuregelung muss in jeden neu ausgestellten Energieausweis für Wohngebäude eine Effizienzklasse eingefügt werden. Die Klassen sind von A+ bis H gestaffelt und sollen es Wohnungssuchenden vereinfachen, die energetische Qualität von Gebäuden zu vereinfachen. Außerdem besteht eine Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen sowie zur Vorlage des Energieausweises bei Käufern oder neuen Mietern.

"Auch wenn Verbraucher nun uneingeschränkte Einsicht in Energieausweise haben, können sie diese gegebenenfalls nicht deuten, da es hierzu einigen Vorwissens bedarf", so die VdZ. Mit dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis gebe es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Schon heute sei eine Vergleichbarkeit der Ausweise daher nicht gegeben.

Die VdZ hat in diesem Sommer zusammen mit anderen Verbänden ein Bündnis für einen optimierten Energieausweis geschmiedet. Ziel ist es, den Energieausweis zu einem rechtlich belastbaren Instrument zu machen, das für Transparenz und tatsächliche Vergleichbarkeit sorgt. 117sth

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