System der energetischen Bewertung steht auf dem Prüfstand

Treibhausgas könnte neue Messgröße werden

Franco Höfling, Justiziar und Energiereferent beim Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. © Alexander Morhart

Die Karten werden neu gemischt im Spiel "Energetisch Bauen und Sanieren": Die neue Regierung wird prüfen, ob Gebäude künftig nach der Höhe ihrer CO2-Emissionen bewertet werden. So steht es im Koalitionsvertrag. Vielfältige Kritik aus Lobbykreisen und der Fachwelt bringt jetzt auch langjährige Grundsätze der Ministerialbürokratie ins Wanken.

Die große Linie der gebäudebezogenen Energiepolitik wurde als Reaktion auf die zweite Ölkrise ab 1979 entwickelt. Verfügbarkeit und Preis der Primärenergie Erdöl waren zu dieser Zeit das Kriterium. Nicht der Klimaschutz. Gesetzliche Maßnahmen begründete man mit dem Ziel, Gebäude sollten weniger Primärenergie verbrauchen. Nach Ansicht vieler Fachleute wird das heute in dem Maße unwichtiger, in dem erneuerbare Quellen genutzt werden. Eine Fördermethodik nach dem alten Muster führe zu Fehlsteuerungen.

Peter Rathert erarbeitet als Ministerialrat im Bundesumweltministerium seit 30 Jahren technische Vorschriften des Gebäude-Energieeinsparrechts und stellt zurzeit vieles auf den Prüfstand. Was schon klar ist: Es soll eine Systematik eingeführt werden, nach der Hausbesitzer erst einmal Kenntnis bekommen, wie viel Treibhausgas ihr Gebäude überhaupt verursacht. "Und das soll dann auf freiwillige Art eingeführt werden und die Leute möglichst dazu bringen, dass sie Geld in die Hand nehmen und ihre Gebäude energetisch verbessern beziehungsweise die Treibhausgasemissionen senken."

An der Fördermechanik würde sich damit zunächst nichts ändern. Nach wie vor würde nach dem sogenannten Referenzgebäudeverfahren auf kompliziertem Weg ermittelt, ob ein Haus den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ob Anspruch auf eine Förderung besteht.

"Je nachdem komme ich zu anderen Rechenergebnissen"

Dieses Verfahren ist Franco Höfling, Justiziar und Energiereferent beim Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), ein Dorn im Auge. Aufgrund der Komplexität unter anderem der Energieeinsparverordnung (EnEV) sei das Planungsergebnis ohne Computerprogramme nicht mehr zu kontrollieren, auch nicht überschlägig. Und "je nachdem, welches Softwareprodukt ich verwende, komme ich zu anderen Rechenergebnissen".

Zur letzten EnEV-Novelle habe es eine Arbeitsgruppe des BFW mit der KfW gegeben, in der man gemeinsam mit den Softwareanbietern einen einheitlichen Rechenkern entwickelt habe. "Jetzt sind die Abweichungen nicht mehr ganz so groß." Eine Vereinfachung sei dennoch gefragt – und darüber wird laut Peter Rathert im Umweltministerium tatsächlich nachgedacht.

Auch die Primärenergiefaktoren, nach denen die verschiedenen Energieträger bewertet werden, prüft man. Doch es geht nach wie vor um Primärenergie, nicht um Klimagase. Das passt nicht zur Vision von Ministerialrat Rathert selbst, stärker als bisher CO2-freie oder doch zumindest CO2-arme Energieträger, die nicht unmittelbar am Gebäude erzeugt werden, einzusetzen, sofern es die Stromnetze erlauben – "also bildlich gesprochen die Nutzung von Strom, der in einer Windkraftanlage auf Borkum erzeugt wird, für eine elektrische Direktheizung meinetwegen hier in Berlin."

Umstellung des ganzen Systems auf CO2

Eine Ebene tiefer setzt die Prüfung einer Umstellung des ganzen Systems auf CO2 als Anforderungsgröße in einem zukünftigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) an. Freilich ist da mit dem EU-Recht schon eine Klippe in Sicht, wie der Ministerialrat erläutert. "Die europäische Gebäuderichtlinie stellt Anforderungen an den Primärenergiebedarf der Gebäude, nicht an den Ausstoß von Treibhausgasen." Die Anforderungsgröße CO2 könne vor diesem Hintergrund "nur als so eine Art Abfallprodukt angesehen werden."

BFW-Justiziar Höfling sieht eine gesetzliche Schieflage darin, dass energetische Maßnahmen zu Mieterhöhungen nach einer Modernisierung führten, dass sich aber häufig die errechneten Bedarfseinsparungen nicht in niedrigeren Verbräuchen widerspiegelten. Das führe zu Konflikten bei der erzielbaren respektive als angemessen empfundenen Miethöhe, denn "der Mieter goutiert bei der Anmietung das geflieste Bad, den neuen Fußbodenbelag; also diese ganzen Dinge, die er unmittelbar spürt im täglichen Leben. Aber er goutiert nicht in dem Umfang den hohen energetischen Standard."

Daneben nennt Höfling das Problem, dass in der Energieeinsparverordnung auf über 100 Normen, auch DIN-Normen, verwiesen werde. DIN-Normen seien aber erst einmal nur Empfehlungen. "Wenn ich die jetzt in die Energieeinsparverordnung reinpacke und habe eine statische Regelverweisung – also ab einem bestimmten Stichtag verweist man auf die DIN-Norm –, dann mache ich diese DIN-Normen, die möglicherweise nie Aussicht haben, allgemein anerkannte Regeln der Technik zu werden, sozusagen de facto zu einer verbindlichen Regelung."

Seine Aufforderung an den Gesetzgeber sei, nicht nur über die Zusammenführung der heute noch getrennten Regelungen in einem GEG zu sprechen, sondern sich im Hinblick auf die DIN-Normen auch die Frage zu stellen: "Haben wir das mal evaluiert? Haben wir mal geprüft, ob das ohne die Verweisungen überhaupt allgemein anerkannte Regeln der Technik wären?" Wenn das nicht so sei, dann erlasse man eine Energieeinsparverordnung, und am Ende "findet quasi die Gesetzgebung im DIN statt. Das kann es eigentlich meines Erachtens nicht sein", sagt Höfling. von Alexander Morhart

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