Nationalrat diskutiert über Energiestrategie 2050

Steuerplus für Sanierung in der Schweiz umstritten

In der Schweiz sind Steuererleichterungen für Gebäudesanierung umstritten.

In der Schweiz sind Steuerboni für Gebäudesanierung ähnlich umstritten wie in Deutschland. Die Energiekommission des Ständerates der Schweiz hat sich gegen neue Steuerabzüge für Gebäudesanierungen ausgesprochen. Der Ständerat vertritt die Kantone. Der Nationalrat, das Schweizer Parlament, hat in seinem ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 einen solchen Steuerbonus vorgesehen. Der Ständerat strich die Bestimmungen, doch der Nationalrat hält daran fest.

Steuerabzüge könnten damit über mehrere Jahre verteilt werden und neu auch für Ersatzneubauten geltend gemacht werden. Die Ständeratskommission sieht dies als Eingriff in die Hoheit der Kantone. Sie warnt vor erheblichen Mitnahmeeffekten und gibt zu bedenken, dass die steuerlichen Maßnahmen aus energetischer Sicht ohnehin nur wenig Wirkung hätten.

Eine Kommissionsminderheit möchte dem Nationalrat entgegenkommen. Sie unterstützt Steuerabzüge für die Rückbaukosten von privaten Liegenschaften. Damit könnten zusätzliche Anreize geschaffen werden, um das brachliegende Potenzial bei Altbauten zu nutzen, argumentieren die Befürworter.

Der Kanton Bern hat unterdessen eigene Fördermaßnahmen beschlossen. Zum einen gibt es eine Abwrackprämie für Ölheizungen, zum anderen Geld für bessere Wärmedämmung.

Wer seine Ölheizung durch eine Anlage ersetzt, die mit Erneuerbarer Energie läuft, bekommt mindestens 4000 Franken. Im Neubau sind Ölheizungen ab September ganz verboten, Eigenstromproduktion wird zur Pflicht. Der Regierungsrat, die Regierung des Kantons, hat die Energieverordnung entsprechend angepasst.

Die Revision der kantonalen Energieverordnung und die Erweiterung des Förderprogramms sind Teil der Energiestrategie, die der Regierungsrat im Jahr 2006 verabschiedet hat. Die Energiestrategie 2006 orientiert sich langfristig an der Vision der 2000-Watt-Gesellschaft. Mittelfristig soll im Kanton Bern bis ins Jahr 2035 die 4000-Watt-Gesellschaft Realität werden.

Mit der Teilrevision und der Erweiterung des Förderprogramms können die Ziele der Energiestrategie des Kantons Bern schneller erreicht werden. Neu gelten ab 1. September 2016 für Neubauten rund 15 Prozent strengere Energieverbrauchsgrenzwerte. Zudem müssen neue große Gewerbe- und Verwaltungsbauten sowie Freizeitanlagen mit Einrichtungen zur Gebäudeautomation ausgerüstet und regelmäßig optimiert werden. Keine Auswirkungen hat die Teilrevision auf den Gebäudebestand. pgl

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