Für die Jahre 2020 bis 2022 sind im Bundeshaushalt insgesamt 300 Millionen Euro an Strafzahlungen wegen zu hoher Treibhausgas-Emissionen eingestellt worden, pro Jahr 100 Millionen Euro. Und die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung, eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart, ist nicht zu finden.
Diese Summe der Strafzahlungen beruht jedoch nur auf einer Schätzung. Es gibt für den Zukauf überschüssiger Emissionsrechte von anderen Mitgliedstaaten derzeit keine Grundlage, und die zu erwarteten Kosten sind damit unklar, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG). Infolge der Zusage aller Mitgliedsländer zu der Emissionsreduzierung komme es zu einer Verknappung der Zertifikate, besonders in der späteren Phase der zweiten Effort Sharing Decision. Daher könnten nicht nur Millionen-, sondern Milliardenkosten auf den Bundeshaushalt zukommen, was durch eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes, besonders im Gebäudesektor, verhindert werden könnte.
Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG erklärt: "Es kann doch nicht sein, dass ein Budget für Strafzahlungen eingestellt wird, und dazu noch eine unsichere Schätzung, aber kein Cent für deren Verhinderung. Der aktive Klimaschutz im Gebäudesektor wird damit nicht so umgesetzt, wie es im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind nicht abzuschätzen - es sind sogar Milliardenbeträge möglich. Die gesamte Branche ist fassungslos." Auf Dauer werde mit dieser Politik die Energiewende kaputtgespart. Es fehle der Masterplan, wie die CO2-Reduktionsziele der Bundesregierung umgesetzt werden. Die Große Koalition setze nicht auf langfristige Investitionen, sondern verschiebe Entscheidungen und Kosten in die nächste Legislatur.
Die steuerliche Förderung ist das beste Instrument, um im Gebäudesektor die CO2-Einsparungen anzukurbeln, heißt es in der Mitteilung weiter. Das hat die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) der Deutschen Energieagentur kürzlich veröffentlicht. Demnach kann die steuerliche Förderung einen Anteil von fast 30 Prozent der benötigten Einsparungen im Gebäudesektor bis 2030 bringen. Quelle: BuVEG /al