Kein Kompromiss im Vermittlungsausschuss gefunden

Steuerförderung für die Gebäudesanierung vertagt

Vorerst gibt es keine Steuerförderung für Sanierungsprojekte. © Berres/EnBauSa.de

Vermittlungsausschuss findet keinen Kompromiss bei der Steuerförderung der Gebäudesanierung.

In der Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag konnte auch im zweiten Anlauf kein Kompromiss in Sachen Steuerförderung bei der Gebäudesanierung erzielt werden. Ein vorweihnachtliches Steuergeschenk wird es also nicht geben. Das Thema wurde auf die nächste Sitzung vertagt. Das ist dann die letzte Chance sich zu einigen.

Damit dauert die Hängepartie weiter an. Sie hat vor der Sommerpause begonnen. Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, die Länder hatten sich im Bundesrat mehrheitlich dagegen ausgesprochen.

Im wesentlichen gibt es drei strittige Punkte. Der erste ist die Finanzierung. Bislang sollen die Länder die Hauptlast der Steuerausfälle tragen, das lehnen sie ab. Der zweite ist die Ausgestaltung des Vorschlags. Hier gab es Einwände gegen die Steuerabschreibung, die diejenigen begünstigt, die einen hohen Steuersatz haben. Der dritte Punkt war die Frage, wie auch Mieter von der Steuerförderung bei der Sanierung profitieren können.

Zahlreiche Verbände wie GdW oder Mieterbund haben sich in den letzten Monaten für die Steuerförderung stark gemacht. Sie forderten zudem eine Ergänzung der bisherigen Ideen. Vor allem die Tatsache, dass nur Komplettsanierungen steuerlich gefördert werden, stieß auf wenig Gegenliebe. Generalsanierungen können viele Hausbesitzer nicht stemmen, und sie sind häufig nicht wirtschaftlich, wenn sie außerhalb sowieso notwendiger Sanierungszyklen erfolgen. 117pgl

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