Kompromiss zum neuen Berechnungsverfahren ist in Sicht

Sperre für Berechnung nach DIN V 18599 fällt

Seit Oktober 2010 nimmt die KfW für Wohngebäude keine Berechnungen nach der DIN V 18599 an. Das soll sich Anfang 2011 wieder ändern.

Im Oktober 2010 hatte die KfW bekanntgegeben, dass sie keine Berechnungen mehr nach der DIN V 18599 akzeptiert, da die Differenzen bei den Berechnungen mit unterschiedlichen Softwarepaketen zu hoch seien. KfW-Förderung für die Programme Energieeffizient Bauen oder Energieeffizient Sanieren bekommen derzeit nur noch Bauherren, die die Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards mit der DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10 oder bei einem Passivhaus nach dem Passivhaus-Projektierungs-Standard nachweisen.

Die Softwarehersteller wehren sich gegen den Vorwurf, dass ihre Produkte falsche Ergebnisse liefern. Der Interpretationsspielraum sei einfach zu hoch. Für Wohngebäude wurde das Verfahren mit der EnEV 2009 als Alternative zugelassen. Für Nichtwohngebäude müssen Nachweise weiter gemäß DIN 18599 erstellt werden.

Im November kam es zu einem Treffen zwischen Softwareherstellern, KfW, Bundesbauministerium und der 18599 Gütegemeinschaft e. V. Ergebnis des Treffens: Die Sperre ist zeitlich befristet. Das Institut für Wirtschaftspublizistik, Nordkirchen, meldet nun unter Berufung auf Bernd Oschatz, die KfW werde spätestens Anfang 2011 mitteilen, dass sie Berechnungen nach der umstrittenen Norm wieder akzeptiere. 117pgl

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