Preiswerter Wohnraum kann angesichts der angespannten Lage in vielen Großstädten nur gewährleistet werden, wenn der Bund nach dem Auslaufen der sogenannten Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung auch weiterhin die Länder unterstützen kann, meint Gedaschko. Dafür soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums ein neuer Artikel 104d geschaffen werden. Er soll dem Bund laut Berichten der FAZ die Möglichkeit geben, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich wichtige Investitionen in diesem Bereich zu gewähren.
"Die Grundgesetzänderung wäre ein großer Erfolg für die Wohnungswirtschaft und für die Mieter in Deutschland. Der soziale Wohnungsbau ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb muss sich der Bund im Zusammenspiel mit den Ländern auch weiterhin daran beteiligen können", sagte der GdW-Chef.
Jährlich bräuchte es eine Neubauleistung von 80.000 Sozialwohnungen. Dafür müssten nach Angaben des GdW mindestens drei Milliarden Euro aufgewendet werden, je zur Hälfte von Bund und Ländern. "Wenn der Bund nun die Möglichkeit erhält, sich weiter für den sozialen Wohnungsbau zu engagieren, müssen auch die Länder der ihnen übertragenen Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung nachkommen und weiterhin für diesen Zweck Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitstellen", teilt der GdW mit. Die geplante Zweckbindung der Mittel ist deshalb unabdingbar und ebenfalls sehr zu begrüßen.
"Die Grundgesetzänderung könnte eine drohende wohnungspolitische Spaltung zwischen armen und reichen Ländern verhindern", so Gedaschko. Denn aufgrund der Schuldenbremse wäre es den Ländern allein kaum möglich, genügend Mittel für den sozialen Wohnungsbau aufzubringen. Sehr positiv bewertet die Wohnungswirtschaft auch das zügige Anstoßen dieser notwendigen Regelung durch die neue Bundesregierung. "Nun kommt es darauf an, dass die Grundgesetzänderung rasch beschlossene Sache wird", so der GdW-Präsident. Quelle: GdW / sue