Podiumsdiskussion auf dem Bundeskongress des GIH

Sanierungsfahrplan könnte Alternative zum Energieausweis sein

Virtuelle Podiumsdiskussion beim Bundeskongress des GIH. © EnBauSa.de

In einem neuen Format führte der Energieberaterverband GIH seinen Bundeskongress durch. Erstmals lief die Halbtagesveranstaltung als Online-Webinar. Themen waren neben den Veränderungen der Förderung von Gebäudesanierung und Energieberatung auch das Thema Energieausweise.

Lothar Fehn Krestas, Leiter der Unterabteilung Bauwesen im Bundesinnenministerium, Thorsten Herdan, Abteilungsleiter Energiepolitik im Bundeswirtschaftsministerium, Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des GIH, Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium, Linus Steinmetz, Sprecher von Fridays for Future, Kai Warnecke, Präsident des Hausbesitzerverbands Haus und Grund kamen bei der virtuellen Podiumsdiskussion zu Wort.

Energieausweise bleiben umstritten

Dabei zeigte sich, das Thema Energieausweise nach wie vor in heißes Eisen ist. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ist ein Punkt, an dem sich Energieberater und Wohnungswirtschaft uneins sind. „Der Bedarfsausweis erlaubt die Vergleichbarkeit“ argumentierte Jürgen Leppig. Warnecke widersprach vehement. Durch die unterschiedlichen möglichen Berechnungsverfahren gebe es eben keine Vergleichbarkeit, und zudem bilde der Bedarfsausweis nicht die Realität ab. Wichtiger als eine Kenngröße, die wenig Bezug zur gelebten Realität habe sei für Hausbesitzer doch eine Ansage, was für ihr Gebäude ein Pfad sein kann, der dazu führt, dass dieses mit den Klimazielen 2050 kompatibel ist. Er plädierte in einem überraschenden Vorstoß dafür, den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan als Alternative zum Energieausweis zu entwickeln. Er stieß damit in der Runde auf Erstaunen, aber auch auf offene Ohren.

Thorsten Herdan sprach sich ebenfalls für eine klare Anleitung für den Gebäudebesitzer aus, „dieser muss dann entscheiden, was er tun will.“ Sowohl Bedarfsausweis als Verbrauchsausweis führten ins Nirwana. Die Frage sei, ob man sie in Richtung Sanierungsfahrplan entwickeln könne ohne dass eine Hürde geschaffen werde die dazu führe, dass gar nichts passiere. Derzeit wird die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplan für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 1300 Euro, in Mehrfamilienhäusern mit bis zu 1700 Euro bezuschusst. Förderfähig sind 80 Prozent der Kosten. Linus Steinmetz sprach sich dafür aus, die verpflichtende Beratung auszuweiten. Die für Wohngebäude benötigte Energie sei beim Klimaschutz ein zentrales Thema, so der Aktivist.

Wiederaufbau nach Corona für Klimaschutz nützen

Debattiert wurde auch die Frage, wie sich die derzeit hohen Kosten der Bewältigung der Corona-Krise auf Maßnahmen zum Klimaschutz im Gebäudebereich auswirken. „Wir müssen mittel- und langfristig Signale an die Bauwirtschaft senden, dass sie sich traut, Kapazitäten aufzubauen“, mahnte Fehn Krestas. Sonst könne es zu Kapazitätsengpässen und Preisdruck kommen. Derzeit, so Thorsten Herdan, gebe es noch eine ungebrochene Nachfrage, die Zahl der Energieberatungen sei so hoch wie noch nie. Es gebe derzeit viele Anfragen, so Jürgen Leppig aus dem GIH. Dabei ist das Bild aber nicht eindeutig, in einer Umfrage des GIH sprachen 11 Prozent der Befragten Energieberater von Existenzsorgen durch Corona. Das sind aber derzeit nur Momentaufnahmen, eine Befragung des DEN kam zum Ergebnis dass die Berater gut zu tun haben.

Derzeit, so Herdan aber auch, stehe die energetische Sanierung sicher nicht im Mittelpunkt, unter anderem auch deshalb, weil die Preise für Öl und Gas auf einem Tiefststand seien. Bei vermieteten Objekten rechnet Warnecke mit Zurückhaltung bei Sanierungsmaßnahmen. Vermieter müssten damit rechnen, dass Mieter Miete und Nebenkosten nicht oder nur verspätet bezahlen. Deshalb würden im Moment nur unbedingt notwendige Reparaturen ausgeführt und umfangreiche Sanierungen eher zurückgestellt.

Steuerbonus für energetische Sanierung

Ein Diskussionspunkt war auch die steuerliche Förderung für Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung die es seit Anfang des Jahres gibt. „Wir sollten damit ein Instrument schaffen, das einfach und schlank ist“, betonte Rolf Möhlenbrock vom Bundesfinanzministerium. Eine verpflichtende Einbeziehung eines Energieberaters habe man in Erwägung gezogen, sich aber in der Debatte darauf geeinigt, die Hürden möglichst niedrig zu halten.

Jürgen Leppig sieht aus Sicht der Verbraucher klare Vorteile der KfW-Förderung: Das Geld fließt sofort und nicht in drei Tranchen mit den jeweiligen Steuererklärungen. Auch sei bei KfW-Maßnahmen die Qualitätssicherung durch die Bestätigung der Korrektheit der Maßnahme nach Durchführung gegeben, bei einer Prüfung durch die Finanzämter sei das nicht der Fall. Zudem warnte er vor einer Doppelförderung. Die sei durch die Zusicherung des Steuerpflichtigen, dass er keine andere Mittel in Anspruch nehme ausgeschlossen, so Möhlenbrock.

Thorsten Herdan mahnte zur Geduld. Man müsse erst einmal Erfahrungen sammeln mit dem Instrument, dann könne man gegebenenfalls nachsteuern. Vor allem bei einfachen Maßnahmen wie einer Dämmung der obersten Geschossdecke oder dem Tausch von Fenstern oder Türen können er sich vorstellen, dass das gut funktioniere. Im übrigen könne ja jeder einen Energieberater einschalten der möchte. von Pia Grund-Ludwig

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