Energetische Optimierung schlägt mit 2,8 Milliarden zu Buche

Sanierung der Bundesliegenschaften kostet 4,1 Milliarden

Bundesliegenschaften müssen bis 2050 für 4,1 Milliarden Euro saniert werden. © R.Juergens/Pixelio

Die Daten zur energetischen Sanierung der Bundesbauten liegen vor. Bis 2050 kostet die Steigerung der Energieeffizienz 2,8 Milliarden Euro.

Die Erhebung der Daten, mit denen die energetische Sanierung der Bundesliegenschaften priorisiert werden kann, ist mittlerweile abgeschlossen. Das hat die Bundesregierung jetzt in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" geantwortet. Die Grundlagen hierfür seien für zirka 2.300 zivile und militärische Liegenschaften ermittelt worden. Insgesamt verfügt die für die Bundesliegenschaften und deren Sanierung zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über einen Bestand von rund 42. 000 Wohnungen und Gebäuden, so die Bundestagsfraktion "Die Grünen" in einer kleinen Anfrage, die bereits Anfang Juli beantwortet wurde.

Die Vollkosten der energetischen Sanierung bis zum Jahr 2050 für den kompletten Energetischen Sanierungsfahrplan der Bundesliegenschaften werden sich nach derzeitigem Stand auf rund 4,1 Milliarden Euro belaufen, schätzt die Bundesregierung. Davon entfielen zum einen 2,8 Milliarden Euro auf die Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und zum anderen rund 1,3 Milliarden Euro auf die reine Instandsetzung beziehungsweise -haltung im Zuge der Sanierungsmaßnahmen.

Die Vollkosten der energetischen Sanierung setzen sich zusammen aus den energieeffizienzbedingten Mehrkosten und den Sowieso-Kosten. Dabei gilt ein Kopplungsprinzip, dass mit energetischer Ertüchtigung immer eine gewisse Instandsetzung erfolgt.

Zu den Gebäuden zählen beispielsweise die Bundesämter, Forschungseinrichtungen und die Standorte der Bundespolizei. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ging 2013 davon aus, dass bei 95 Prozent der Liegenschaften die Anlagentechnik wärmeseitig modernisiert werden müssen.

Im Jahr 2013 wiesen die zivilen Dienstliegenschaften in Zuständigkeit der BImA einen absoluten Gesamtwärmeenergieverbrauch in Höhe von rund 800 Millionen Kilowattstunden (kWh) auf. Der flächenbezogene Wärmeenergieverbrauch im gewichteten Mittel liegt bei rund 80 kWh/(m2/a). Im Jahr 2014 betrug der absolute Gesamtwärmeenergieverbrauch zirka 850 Millionen kWh, im gewichteten Mittel etwa 79 kWh/(m2/a).

Energiekonzepte für Bundesliegenschaften sollen 2016 komplett sein

Laut Dena werden derzeit Sanierungsfahrpläne für 2300 Liegenschaften der BImaA mit 23 Millionen Quadrarmeter beheizter Nutzfläche erstellt. Im ersten Schritt wurde die Erstellung von rund 300 Liegenschaftsenergiekonzepten (ESB-LEK) veranlasst, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion "Die Grünen" von Anfang Juli. Derzeit liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der BImA demnach zehn Liegenschaftsenergiekonzepte (LEK) zur baufachlichen Überprüfung vor. Weitere zirka 50 sind fertiggestellt und befinden sich in den Bauverwaltungen der Länder. Die übrigen ESB-LEKe befinden sich noch in Bearbeitung und sollen in den Jahren 2015/2016 fertiggestellt werden.

Die Erstellung dieser Konzepte hatte sich immer wieder verzögert. "Praktische Erwägungen führten dazu, dass auch für die weitere Erstellung von Liegenschaftsenergiekonzepten ein methodischer Standard zur Sammlung und Verarbeitung der spezifischen Daten in den verschiedenen Liegenschaften zu entwickeln war, um eine einheitliche bundesweite Vergleichbarkeit der Ergebnisse der erforderlichen Liegenschaftsenergiekonzepte zu ermöglichen", lautet die Begründung der Bundesregierung. Im Rahmen erster Testläufe bei den Entwicklungsarbeiten zum ESB sei festgestellt worden, "dass der methodische Standard zur Erreichung einer maximalen Vergleichbarkeit dynamisch fortentwickelt werden musste. Dies führte zu einem entsprechend hohen Zeitaufwand."

Bund hält im eigenen Bestand Sanierungsquote von 2,5 Prozent für ausreichend

Ziel der Sanierungspläne ist die Senkung des Energieverbrauchs von Bundesbauten. Ihr Wärmebedarf soll bis 2020 um 20 Prozent vermindert werden. Dabei will die Bundesregierung sich allerdings nicht an dem von der EU vorgebenen Ziel einer Sanierungsquote von 3 Prozent für Bauten der öffentlichen Hand orientieren. Man saniere besser als von der EnEV gefordert, so die Bundesregierung. "Diese selbstauferlegte Übererfüllung der nationalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz führt dazu, dass die geforderte jährliche Sanierungsquote um etwa 0,5 Prozent gesenkt werden kann und demnach nur noch 2,5 Prozent pro Jahr beträgt." von Pia Grund-Ludwig

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