Der Freistaat Sachsen hat seine Förderrichtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz" überarbeitet und dabei Förderhöhen und förderfähige Maßnahmen angepasst.
Für die Nutzung erneuerbarer Energien, effiziente Anlagen zur Kraftwärmekopplung sowie effiziente Heizkessel gibt es Festbeträge. Diese betragen für eine kombinierte Solarthermieanlage mit Heizunterstützung bis zu 100 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche und sind kombinierbar mit Bafa-Förderung.
Für einen Pelletkessel gibt es bis zu 34 Euro pro Kilowatt Leistung. Auch dieser Zuschuss ist kombinierbar mit Bafa-Förderung. Wer Fotovoltaikmodule installiert, erhält dafür 250 Euro pro Kilowatt Spitzenleistung (kWp) bis 15 kWp. Wohnraumlüftung wird mit 25 Euro pro Qudratmeter Wohnfläche bezuschusst. Für den Austausch alter Heizungskessel gibt es 1.250 Euro. Voraussetzung ist, dass die Kessel keiner gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen und keine Brennwerttechnik nutzen. Dieser Zuschuss ist nicht kombinierbar mit dem Bafa-Kesseltauschbonus.
Energieberater warnen jedoch davor, einen Kessel ohne Überprüfung der Gesamtanlage auszutauschen. Nach einer Sanierung der Fassade oder anderen wärmedämmenden Maßnahmen könnte der Kessel bei einem bloßen Tausch falsch dimensioniert und damit nicht wirklich energieffizient sein.
Kraft-Wärmekopplung wird bei Passivhäusern im Neubau mit 100 Euro pro Quadratemeter Energiebezugsfläche (laut Berrechnungsstandard Passivhausprojektierungspaket PHPP) und bei Sanierung mit Passivhauskomponeten mit 130 Euro pro Quadratmeter Energiebezugsfläche gefördert. Nähere Informationen gibt es bei der Sächsischen Energieagentur. pgl
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