Parlament und Bundesrat müssen noch zustimmen

Regierung will ab Januar 2016 Wohngeld erhöhen

Ab Januar 2016 soll es mehr Wohngeld geben. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums vor. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen.

Die Bundesregierung will das Wohngeld für rund 870.000 Haushalte erhöhen und es an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten anpassen. 2009 erfolgte die letzte Erhöhung, 2011 kam es zu Kürzungen. Mit der jetzigen Anpassung solle vor allem den höheren Heizkosten Rechnung getragen werden, heißt es aus dem Bundesbauministerium. Der Mieterbund fordert, dass Wohngeldleistungen künftig alle 4 Jahre nicht nur überprüft, sondern auch tatsächlich angepasst werden.

Eine Heizkostenkomponente im Wohngeld gibt es aber nicht, entsprechende Forderungen des Mieterbunds wurden nicht berücksichtigt. Das hat unter anderem zur Folge, dass es unterschiedliche Regelungen für Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Wohngeldempfänger gibt.

Das Bundesbauministerium argumentiert, dass mit dem Umfang der Erhöhung auch die gestiegenen Heizkosten abgedeckt seien. Das berücksichtigt allerdings nicht, dass sehr einkommensschwache Mieter oft in nicht sanierten Häusern wohnen, in denen die Heizkosten besonders hoch sind. Da könnte es in den kommenden Jahren noch Änderungen geben. So sieht der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz ein so genanntes Klimawohngeld vor. Das soll Bezieher von Wohngeld, die in energiesparsamen Gebäuden wohnen höhere Grundmieten erlauben.

Als Folge der Wohnungsknappheit seien die Preise für Neu- und Wiedervermietungen seit einiger Zeit spürbar angestiegen, schreibt die Bundesregierung im jetzt vorgelegten Gesetzentwurf. Besonders einkommensschwache Haushalte hätten inzwischen vielerorts Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Angesichts dieser Entwicklungen reiche das Leistungsniveau des Wohngeldes nicht mehr aus, um die wohnungspolitische und soziale Zielstellung des Wohnungsgeldes, nämlich die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bei den Wohnkosten, zu erreichen.

Von der Erhöhung des Wohngeldes sollen nach Angaben der Regierung rund 90.000 Haushalte profitieren, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Während ein Zwei-Personen-Haushalt im Jahr 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld im Monat erhalten habe, sollen es nach der Reform im Durchschnitt 186 Euro monatlich sein. Das Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Daher muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat der Wohngeldreform der Bundesregierung zustimmen. Sie soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. pgl

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