Baugrund ist knapp, freie Wohnungen sind Mangelware. Deshalb entschließen sich immer öfter junge Familien, zu den Eltern zu ziehen. Das bislang nur als Abstellraum genutzte Dachgeschoss lässt sich eventuell zur abgeschlossenen Wohnung ausbauen und vielleicht sogar von außen separat erschließen.
Vor der Planung sollte allerdings immer erst der Gang zum Bauamt stehen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn nicht jedes Dach kann und darf einfach umgebaut werden. Neben konstruktiven Fragen müssen Hauseigentümer klären, ob sie den bisherigen Speicher überhaupt zum Wohnraum umwidmen dürfen. Eine sogenannte Nutzungsänderung bedarf der behördlichen Genehmigung. Dabei müssen viele Details geklärt werden, beispielsweise die Stellplatzfrage. Wollen die Eltern den Kindern auch gleich die neue Wohnung überschreiben, brauchen sie in der Regel eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohneigentumsgesetz.
Den Ratgeber können Sie hier kostenlos downloaden: https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Mehrgenerationenhaus.pdf
Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) / Delia Roscher