Vom Bund gibt es Geld für Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen. Gefördert wird der forschungsbedingte Mehraufwand von Konzepten für Modellvorhaben, die flexibel den besonderen Anforderungen von unterschiedlichen Nutzergruppen wie Studierenden, Auszubildenden und Rentnern gerecht werden, sich besonders gut für die Belange des demografischen Wandels eignen, nachhaltig sind und rationell und schnell mit möglichst geringen Kosten errichtet werden können.
Ziel der Förderung ist es, den Bau und die Nutzung dieser sogenannten Variowohnungen zu evaluieren und durch Forschung und Untersuchung Grundlagen für die Weiterentwicklung und die nachhaltige Nutzung derartiger Gebäude zur Verfügung zu stellen.
In Deutschland wächst derzeit die Anzahl der Studierenden. Die Kultusministerkonferenz rechnet in ihrer Prognose 2015 mit einem weiterhin hohen Niveau bis 2020. Die Nachfrage nach entsprechendem Wohnraum, insbesondere in Ballungsgebieten, ist enorm hoch. Der Zuzug von Studierenden und Auszubildenden verschärft die Lage auf den angespannten Wohnungsmärkten. Neben dem Anstieg und möglicherweise späteren Abflauen der Studierendenzahlen wächst die Nachfrage nach ähnlichen Wohnformen auch durch die steigende Anzahl Auszubildender in Metropolregionen, durch Rentner und anerkannte Flüchtlinge.
Gebraucht werden Variowohnungen, die bei hoher architektonischer und wohnlicher Qualität flexibel nutzbar sind und mit deren Warmmiete auf geringe Einkommen eingegangen wird. Die gemischte Nutzung soll möglich sein. Dafür werden architektonische, bauliche und technische Innovationen notwendig. Sie sollen erprobt, begleitet und ausgewertet werden.
Variowohnungen im Sinne des Modellsvorhabens verfügen neben einem Individualraum über eine Kochgelegenheit und ein Bad/WC. Der Individualraum soll mindetens 14 m² groß sein. Ein Individualraum mit Kochgelegenheit und Bad/WC ist ein Wohnplatz. Ein Wohnplatz mit einem Individualraum sollte eine Gesamtgröße von 30 m² nicht überschreiten. Bis zu drei Individualräume mit Kochgelegenheit und Bad/WC können zu einer Wohneinheit gekoppelt werden. Die Größe der Gesamtwohnung erhöht sich damit entsprechend.
Folgende Maßnahmen kommen für eine Aufnahme in das Modellprojekt in Frage:
- innovative architektonische Konzepte und Bauweisen, die eine erhebliche Bauzeitverkürzung ermöglichen (zum Beispiel Nutzung von Vorfertigung und modularen Bauweisen),
- zusätzliche bauliche Aufwendungen für die Einbindung des Gebäudes in das städtische Umfeld,
- Sicherstellung flexibel nutzbarer Grundrisse (mit mindestens 20 m² Fläche inkl. Individual- raum/Küche/Bad), um auch Nach- und Umnutzungen zu gewährleisten, Einbau flexibler Trennwände mit hohem Schallschutz und entsprechende Vorbereitung der technischen Gebäudeausrüstung,
- Errichtung von Wohneinheiten, die auch für zukünftige Anpassungen für das Wohnen im Alter baulich vorbereitet und räumlich anpassbar sind,
- Nutzungsmischung über Mehrgenerationenwohnen (Studenten/Senioren),
- energetische Konzepte, die besonders günstige Warmmieten (geringe Betriebskosten) erwarten lassen,
- Freiraumgestaltung (gemeinschaftlich nutzbare Freiräume, Freisitze, Dachbegrünungen) nach nachhaltigen Kriterien.
Die Förderung richtet sich an Maßnahmen, mit denen Variowohnungen in einem neuen, selbstständigen Gebäude (Neubau) sowie in Form einer Erweiterung (Anbau, Aufstockung) eines bestehenden Gebäudes geschaffen werden und Variowohnungen durch die Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, unter wesentlichem Bauaufwand geschaffen werden. Quelle: BMUB / pgl