Leitfaden für Kommunen soll entstehen

Projekt unterstützt Entwicklung von Energie-Contracting

Projekt der Europäischen Investitionsbank fördert die Planung von Energie-Contracting in Kommunen.

Contracting-Dienstleistungen für energetische Sanierungsmaßnahmen reduzieren den Investitionsbedarf von öffentlichen Gebäudeeigentümern deutlich. Eine weitere Senkung der finanziellen Aufwendungen verspricht jetzt ein von der Europäischen Investitionsbank (EIB) gefördertes Projekt.

Die "Initiative Energiespar- und Energieliefer-Contracting in öffentlichen Gebäuden" (InEECo) unterstützt in Baden-Württemberg und benachbarten Bundesländern die nötigen Entwicklungskosten für solche Vorhaben finanziell in einer Höhe von bis zu 90 Prozent. InEECo ist im April 2015 gestartet und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Insgesamt 1,5 Millionen Euro sind im Fördertopf. Entwickelt hat das Projekt die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, die die Verbreitung von Contracting-Energiedienstleistungen im Südwesten beschleunigen will.

Ziel der KEA ist es, zumindest 15 Contracting-Projekte mit einem Investitionswert von insgesamt 30 Millionen Euro anzustoßen. Ein Verhältnis von mindestens 20 Euro Investition je ausgeschüttetem Euro Förderung ist von der EIB vorgegeben. Dieser Hebelfaktor bewirkt, dass vor allem Projekte zur Ausführung kommen können, bei denen umfassende Investitionen umgesetzt werden.

Im Rahmen des Projekts soll ein Leitfaden für Kommunen erstellt und die Vergabeunterlagen standardisiert werden. Ein weiteres Ziel ist, bei den regionalen Energieagenturen, Ingenieurbüros und Energieberatern entsprechendes Know-how aufzubauen und mit dieser lokalen Expertise die Marktentwicklung in Baden-Württemberg stärker voranzutreiben.

Finanziell unterstützt werden die Contracting-Varianten Energiespar-Contracting (ESC) und Energieliefer-Contracting (ELC) – bei der zweiten Variante muss jedoch eine Energiesparkomponente integriert sein. Förderfähig sind Energieeffizienzmaßnahmen von Kommunen, Landkreisen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Gebäudesanierung von Schulen, Bürogebäuden, Krankenhäusern, Altenheimen und Studentenwohnheimen, aber auch die energetische Ertüchtigung von Kläranlagen oder die Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen. In Frage kommen auch Projekte, bei denen die Sanierung der Gebäudehülle integriert wird.

Finanziell unterstützt werden die Vorbereitungskosten eines Contracting-Projektes. Als Vorbereitung zählen unter anderem eine Potenzialanalyse, der Vergleich von Sanierungsvarianten und die Ausschreibung. Die Vorbereitung übernimmt die KEA gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe von qualifizierten Projektentwicklern aus Ingenieurbüros und regionalen Energieagenturen. Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist, dass am Ende der Vorbereitungsarbeiten ein Contracting-Vertrag unterschrieben wird. Quelle: KEA / pgl

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