Österreich startet Programm zur Gebäudesanierung

Eine am 18. Juni startende Sanierungsoffensive in Österreich unterstützt mit 42,6 Millionen Euro Maßnahmen für Klimaschutz und Energiesparen im Bereich Gebäudesanierung. "Förderinstrumente zählen gerade im Gebäudesektor zu den unverzichtbaren Hebeln bei der Verbesserung der CO2- und Energieeffizienz", betont Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). 

Zu den bisher geförderten Maßnahmen kommen auch neue hinzu. Förderbar sind unter anderem die energetische Sanierung der Gebäudehülle sowie der obersten oder untersten Geschossdecke, Sanierung oder Austausch der Fenster und Außentüren.

Neu ist die Förderung der  Umstellung von Heizungsanlagen auf klimafreundliche Heizsysteme wie Solaranlage, Holzzentralheizung, Wärmepumpe oder Nah-/Fernwärmeanschluss durch einen Bonus von bis zu 5.000 Euro in thermisch hochwertigen Gebäuden oder in Kombination mit einer thermischen Sanierung. Neu in der Förderung ist unter anderem auch der Einsatz gebäudeintegrierter PV-Anlagen im Rahmen der thermischen Sanierung der Gebäudehülle sowie hinterlüftete Fassadensysteme/-schalungen.

Der Investor hat freie Hand, ob er Teil- oder Komplettsanierungen angeht beziehungsweise ob er eine Komplettsanierung auf einmal oder etappenweise realisieren will. Die Förderhöhen können - abhängig von der Qualität der Sanierung - bis zu 12.000 Euro betragen. Die Förderungsaktion ist für Betriebe und Haushalte zugänglich. Für Haushalte endet die Förderaktion Ende Februar 2019. Damit wird der Kritik der WKÖ an kurzen Laufzeiten Rechnung getragen. Bei Erschöpfung des Volumens ist die Aktion allerdings auch beendet.

Leistungen zu den förderungsrelevanten Sanierungsmaßnahmen im Privatbereich werden ab 1. Januar 2018 rückwirkend anerkannt, das heißt, es kann auch für in diesem Jahr bereits begonnene Sanierungsprojekte um Förderung angesucht werden.

Im betrieblichen Bereich konnten Förderungen ohne Unterbrechung eingereicht werden, weshalb hier keine rückwirkende Anerkennung vorgesehen ist. Betriebe können den Bonus für die Heizungsumstellung im Rahmen einer umfassenden Sanierung erhalten. Die Antragstellung von Betrieben muss bei umfassenden Sanierungen jedenfalls vor Durchführung der Maßnahme erfolgen, das heißt vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, ausgenommen sind Planungsleistungen. Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen.

Bei Einzelmaßnahmen ist der Antrag nach Projektumsetzung, aber spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung, einzubringen.

Während die Laufzeiten bereits über das Kalenderjahr hinaus verlängert wurden, ist die Vorlaufzeit der Förderprogramme noch zu verbessern. "Die Richtlinien sollten schon zu Beginn des 4. Quartals des Vorjahres bekannt sein, damit die kalte Jahreszeit zur Planung der Projekte genutzt werden kann", sagt Schwarzer. Quelle: WKO / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.