BID fordert Investitionszulage für Wohnungsgenossenschaften

Obergrenze für Sonder-Afa bei Mietwohnungen soll sinken

Der Bundesrat schlägt eine Senkung der bislang geplanten Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus vor.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Sonder-AfA im Baubereich einige Änderungen an der geplanten Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgeschlagen. Danach soll die Obergrenze der Gebäudeherstellungskosten, um die Förderung nutzen zu können, von 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Entwurf der Bundesregierung auf 2.600 Euro gesenkt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung soll maximal 1.800 Euro statt 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.

"Die BID befürwortet Obergrenzen für die Förderung, damit der Bau von Luxuswohnungen vermieden wird", erklärte der BID-Vorsitzende und GdW-Präsident Axel Gedaschko dazu. Die vom Bundesrat vorgeschlagene deutliche Absenkung dieser Werte würde allerdings dazu führen, dass die Förderung weitgehend wirkungslos bleibt. Insbesondere in den Ballungsräumen, in denen die Sonder-AfA gelten soll, sind die Baukosten sehr hoch. Damit die Förderung ebenso Wohnungen erfasst, die auch nach Ablauf des Förderzeitraums nachhaltig und langfristig nachgefragt werden, müssen die ursprünglich vorgesehenen Grenzwerte erhalten bleiben.

"Eine Sonder-AfA kann ein wirksamer Anreiz sein, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen", so der BID-Vorsitzende. Sie hat aber einen Haken: Viele Wohnungsunternehmen, darunter insbesondere die Vermietungsgenossenschaften, die sich für bezahlbaren Wohnungsneubau engagieren, können diese gar nicht in Anspruch nehmen. Daher fordert die BID, als Alternative eine gleichwertige Investitionszulage für die Unternehmen einzuführen, die die Sonderabschreibung nicht nutzen können.

Die Sonder-AfA ist für die Immobilienwirtschaft ein Schritt in die richtige Richtung. "Um den Wohnungsbau wirklich in Gang zu bringen, wäre es aber darüber hinaus erforderlich, die sogenannte Normalabschreibung von bisher 2 auf mindestens 3 Prozent anzuheben", erklärte Gedaschko. Dies würde der heute viel kürzeren Nutzungsdauer von Wohngebäuden Rechnung tragen und dazu beitragen, dass damit sich auch private Investoren wieder verstärkt im Mietwohnungsneubau engagieren.

Der Bundesrat schlägt außerdem vor, dass Investitionen, die bereits öffentlich gefördert werden, nicht zusätzlich von einer Sonderabschreibung profitieren sollen. "Es ist völlig richtig, dass über ein Kumulationsverbot Doppelförderungen vermieden werden sollen", erklärte Gedaschko. Ausdrücklich davon ausnehmen sollte man jedoch die Mittel der KfW Bankengruppe zur Förderung der Energieeffizienz. "Sonst schneidet man sich bei der Energiewende im Gebäudebereich selbst ins Fleisch." Quelle: BID / pgl

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