Novelle der EnEV kommt wahrscheinlich erst 2013

Nichtwohngebäude erhalten einfacher Geld für Sanierung

Peter Rathert stellt Pläne zur EnEV-Novellierung vor. © Grund-Ludwig

Auf den Berliner Energietagen gab es Neues zur EnEV und zu Förderprogrammen der KfW.

Informationen dazu, wie es mit der Energieeinsparverordnung und der Förderung der Gebäudesanierung weitergeht gab es von Vertretern des Bundesbauministeriums auf den Berliner Energietagen.

Für die Novelle der Energieeinsparverordnung, die EnEV 2012, gibt es nach wie vor keinen Referentenentwurf. Das berichtete Ministerialrat Peter Rathert, Leiter des Referats Gebäude- und Anlagentechnik im Bundesbauministerium. Der strittigste Punkt sei nach wie vor, ob und wie stark das Niveau im Neubau angehoben wird. "Ich finde, wir sollten gar nicht verschärfen", formulierte Rathert als eigene Position. Ein kleines Drehen an Schräubchen bringe gar nichts.

Im bisherigen Vorschlag zur EnEV steht außerdem eine Vereinfachung des Verfahrens für Ein- und Zweifamilienhäuser "einfacher Bauart". In den nächsten Wochen soll die Abstimmung innerhalb der Ministerien abgeschlossen sein. Rathert rechnet mit einem Inkrafttreten nicht vor Mitte 2013.

Änderungen bei den zinsvergünstigten Förderprogrammen der KfW für Nichtwohngebäude soll es zum Sommer 2012 geben. Die Palette der förderfähigen Nichtwohngebäude soll erhöht werden. Dabei geht es insbesondere um einen Ausbau bis zum Effizienzhaus 55. Außerdem soll es auch Investitionszuschüsse geben.

Nachgedacht werde auch, so Frank Heidrich, als Leiter des Referats Energieeffizienz im Bundesbauministerium unter anderem für Förderprogramme verantwortlich, über Wahlmöglichkeiten bei der Förderung der Heizungserneuerung zwischen einem KfW-Kredit und einem Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm. Bislang gibt es einen KfW-Kredit für die Sanierung einer Heizung als Einzelmaßnahme nur dann, wenn durch den Austausch der Standard eines Effizienzhauses 55 erreicht wird. 117pgl

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