85 Prozent der Verbraucher kennen ihre neuen Rechte nicht

Neues Bauvertragsrecht ist noch nicht umgesetzt

Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts am 1. Januar 2018 hat das Institut Privater Bauherren eine Studie dazu herausgegeben: Die Kenntnisse über die wichtigen Verbraucherschutzelemente der neuen Rechtslage sind nach wie vor mehr als mager. Das zeigt die Auswertung von Bauvorhaben aus den Regionalbüros des Verbands Privater Bauherren (VPB).

Bei 85 Prozent der stichprobenartig ausgewählten Bauvorhaben waren den privaten Bauherren ihre neuen Rechte zunächst noch gar nicht bewusst. Auch 78 Prozent der ausführenden Schlüsselfertigbaufirmen hatten noch keine Kenntnis vom neuen Bauvertragsrecht.

Detailliertere Fragen nach dem Widerrufsrecht, der letzten Rate des Zahlungsplans, dem Recht auf eine korrekte Baubeschreibung oder auf die Herausgabe wichtiger Bauunterlagen brachten ähnliche Erkenntnisse. In allen Punkten bescheinigt die Studie auch den Baufirmen noch weitgehende Ignoranz.

Zu den wesentlichen Verbesserungen des neuen Bauvertragsrechts zählen das Recht der Bauherren, eine ordentliche Baubeschreibung zu bekommen, sowie das Recht auf die Herstellung und Übergabe wesentlicher Planungsunterlagen. Die Baubeschreibung brauchen angehende Bauherren, um das Angebot der Baufirma prüfen und vergleichen zu können. Immerhin 65 Prozent der Bauunternehmer wissen inzwischen, dass sie Bauherren vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung übergeben müssen und was darin erwähnt sein muss. Noch viel zu selten wird bisher aber auch eine korrekte Baubeschreibung gezielt angefragt, denn auch von den Bauherren kennt bislang nur jeder zehnte sein Recht.

Genauso verhält es sich mit der Übergabe von wichtigen Planunterlagen – nur mit deren Hilfe können Bauherren beispielsweise überprüfen lassen, ob sie die statische Konstruktion und energetische Bauausführung bekommen, für die sie Fördergelder erhalten oder die gesetzlich verlangt ist und für die sie selbst haften.

VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn hält das für fatal: „Private Bauherren können ohne die neuen Qualitätsmerkmale nach wie vor nur über den Preis entscheiden. Und der sieht natürlich attraktiver aus, wenn man sich nicht an das neue Gesetz hält und Risiken und Zusatzkosten verschweigt. Qualitätsanbieter gucken hier in die Röhre, vor allem aber die Bauherren bleiben im Risiko. Und auch wenn der Gesetzgeber für viele Fälle das Recht für die Bauherren vorsieht, bei Nichteinhalten bestimmter Pflichten Annahmen zu ihren Gunsten zu treffen, ist das ein riskanter und steiniger Weg, denn den muss man erst einmal vor Gericht durchsetzen. Transparenz von Beginn an ist deshalb sinnvoller.“

Gerade das Verbraucherrecht auf die rechtzeitige Herausgabe von Planungs- und Bauunterlagen sei wichtig, wenn Bauherren ihr Risiko beim Schlüsselfertigbau vermindern und die korrekte Ausführung unabhängig kontrollieren lassen wollen, so der Verband. Aber: Nur 13 Prozent der Bauherren bekommen die Statik ausgehändigt, Lüftungskonzept und Brandschutzplanung erhalten nur sechs Prozent, Wärmeschutzberechnungen, aus denen hervorgeht, welche Konstruktion das Erreichen der versprochenen energetischen Qualität ermöglicht, bekommen gerade einmal 20 Prozent. Merzyn dazu: „So entsteht sicher irgendein Haus, aber ob es das bestellte ist und ob es überhaupt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ob es energieeffizient ist und standsicher – all das lässt sich vielfach nur grob bestimmen, da es unzählige mögliche Wege und Ausnahmen gibt, über die nur die der Genehmigung zugrunde liegenden Pläne Auskunft geben.“ Lediglich bei der Übergabe des Energieausweises nach der Fertigstellung des Hauses sah es etwas besser aus: 54 Prozent bekamen ihn ausgehändigt. Quelle: VBP / pgl

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