Zulässiger Energiebedarf von Neubauten sinkt

Neuerungen 2016: Mehr Fördergelder, höhere Anforderungen

Auch für Heizungen mit Solarthermie gibt es seit Jahresbeginn mehr Fördergelder. © EnBauSa.de/ Berres

Zum 1. Januar 2016 sind einige Änderungen in Kraft getreten, die für Bauherren und Modernisierer wichtig sind.

Mit dem Jahresbeginn sind einige Änderungen in Kraft getreten, die für Bauherren und Modernisierer wichtig sind. So gilt seit dem 1. Januar 2016 die zweite Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Damit werden die energetischen Anforderungen für Neubauten noch einmal verschärft. Außerdem startete das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) des Bundeswirtschaftsministeriums und die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) ist in Kraft getreten.

Wohngebäude, für die ab 1. Januar der Bauantrag oder die Bauanzeige eingereicht wird, müssen der EnEV zufolge einen um 25 Prozent geringeren Primärenergiebedarf zum Heizen, Lüften, Kühlen und für die Warmwasserbereitung haben als bisher. Außerdem müssen die Energieverluste über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust H'T) um 20 Prozent reduziert werden. Auch bei nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, beispielsweise Gartenlauben, greift die verschärfte EnEV, wenn mit den Baumaßnahmen am 1. Januar 2016 oder später begonnen wird. Bestandsgebäude sind hingegen nicht von den neuen gesetzlichen Auflagen betroffen.

Primärenergiefaktor sinkt

Wer auf Wärmepumpentechnologie setzt, profitiert von einer weiteren Neuerung: Ab dem 1. Januar gilt mit 1,8 ein geringerer Primärenergiefaktor für Strom. Dieser Wert beschreibt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. Je stärker der Anteil regenerativer Energie am Strommix wächst, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Bisher lag er bei 2,4. Durch die Senkung sinkt automatisch der Primärenergiebedarf von Wärmepumpen.

Das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) startete am 1. Januar 2016 zunächst mit den Förderkomponenten "Heizungs- und Lüftungspaket". Ziel sei es, neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen, so das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Hierfür stehen im APEE insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr über 3 Jahre für Zinsverbilligungen und Zinszuschüsse zur Verfügung. Bauherren, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen, können eine zusätzliche Förderung erhalten. Im Fokus steht erstmalig auch die Förderung von sogenannten effizienten Kombinationslösungen.

Mehr Geld für effiziente Heizungen

Mit dem Heizungspaket wird laut BMWi der Einbau besonders effizienter Heizungen samt Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) gefördert. Dadurch wird ein Umstieg zu effizienteren Gasheizungen oder erneuerbare Energien-Heizungen gefördert. Durch die Förderung des Einbaus von Lüftungsanlagen in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle sollen zusätzlich die richtigen Weichen zur Vermeidung von Bauschäden (u.a. Schimmelbefall) gestellt und das Raumklima verbessert werden.

Die Beantragung der Förderung für das Lüftungs- und Heizungspaket erfolgt bei Heizungssystemen, die fossile Energien nutzen, über die bewährte Antragstellung im Rahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren" als Zuschuss oder Kredit. So wird beispielsweise der Zuschuss bei Inanspruchnahme des Heizungs- oder Lüftungspakets von 10 Prozent auf 15 Prozent der Investitionskosten aufgestockt. 

Die Beantragung der Förderung des Heizungspaketes bei Heizungssystemen auf Basis erneuerbarer Energien erfolgt im Rahmen der erprobten Antragsverfahren des Marktanreizprogramms zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Antragsteller können im Rahmen des Heizungspakets einen Zusatzbonus von 20 Prozent des bisherigen MAP-Förderbetrags für den Heizungsaustausch und einen Zuschuss von 600 € für die Heizungsoptimierung erhalten – beispielsweise, wenn die neue Heizung mit einer Solarthermieanlage kombiniert wird. Im Regelfall dürfte Eigenheimbesitzern für die solare Heizungsmodernisierung künftig ein Zuschuss in Höhe von mindestens 3.600 Euro winken, berichtet der Bundesverband Solarwirtschaft.

Einen neuerlichen Anlauf zu einer Einigung mit den Bundesländern zur steuerlichen Förderung für die energetische Gebäudesanierung wird es 2016 wohl nicht geben. Auf eine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung hieß es, das Anreizprogramm Energieeffizienz solle als Alternative zur steuerlichen Förderung die bestehende Förderlandschaft sinnvoll ergänzen.

Effizienzlabel für alte Heizungen und Lüftungsgeräte

Weitere Neuerungen in diesem Jahr sind die Effizienzlabel für alte Heizungen und für Wohnraumlüftungsgeräte. Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind müssen ein Energielabel tragen, das über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels informiert. Anbringen können das Etikett Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Bei Wohnraumlüftungsgeräten weisen die bekannten farbigen EU-Effizienzlabel auf die Effizienz hin. Es gibt die Klassen A+ bis G (grün bis rot).

Mehr Fördergelder gibt es auch für die Kraft-Wärme-Kopplung. Das Fördervolumen wird von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr erhöht. Ziel ist es neue, emmissionsärmere Kraftwerke zu bauen und die Umstellung von Kohle auf Gas zu fördern. Neben neuen KWK-Anlagen, die Strom in die Netze der allgemeinen Versorgung einspeisen erhalten nach der Novelle des KWK-Gesetzes aber auch solche Anlagen Fördermittel, die der ortsnahen Versorgung von Gebäuden und Fabriken dienen und dabei von Dritten betrieben werden. Insbesondere im Mietwohnungsbereich erfolgt der Einsatz von KWK häufig über Contracting.

Wichtig für kleine <link heizung-warmwasser heiztechniken mini-kwk-anlage.html _self kwk-anlagen>KWK-Anlagen ist, dass die Förderdauer für Kleinanlagen und Brennstoffzellen mit einer Leistung unter 50 Kilowatt auf 60.000 Stunden erhöht wurde. von Silke Thole

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