Umweltverband stellt Forderung nach Urteil des Verfassungsgerichts auf

"Neue Grundsteuer muss bodenbezogen sein"

Das spekulative Liegenlassen von Grundstücken soll durch eine Reform der Grundsteuer verteuert werden. © Ehlerding

Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Praxis zur Bemessung der Grundsteuer am gestrigen Dienstag als verfassungswidrig verurteilt. Für die Reform der Steuer machte es aber keine Vorschriften. Umweltverbände haben jedoch schon ihre Vorstellungen.

Der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, begrüßte das Urteil und erneuerte die Forderung des BUND, die Grundsteuer zu einer bodenbezogenen Steuer weiterzuentwickeln. Also nur noch das Grundstück, aber nicht mehr die Bebauung zu besteuern. Bei gleichem Aufkommen würde die Steuer auf unbebaute Grundstücke dann viel höher. "Der Gesetzgeber muss den jetzt erteilten Handlungsauftrag im Sinne der Nachhaltigkeit nutzen", sagte Weiger dazu.

Die Steuer müsse den Umgang mit der begrenzten Ressource Boden in Richtung nachhaltiger Nutzung lenken. Bodenspekulationen und flächenfressende Bebauung dürften nicht noch steuerlich begünstigt werden. Die bisherige Besteuerung von Grundbesitz sei zudem intransparent und mit einem immensen Verwaltungsaufwand verbunden. "Die Neuregelung muss einfacher zu administrieren und leichter nachvollziehbar sein", so Weiger.

Viele Kommunen kämpfen mit Leerständen und fehlender Innenentwicklung. Gesucht werden Wege, die Baubedarf und städtisches Grün in Einklang bringen. "Durch eine bodenbezogene Grundsteuer kann der Flächenverbrauch gestoppt und die Siedlungsentwicklung nach innen perspektivisch wieder attraktiver werden. Neubaugebiete auf der grünen Wiese, die Naturräume weiter einschränken, müssen der Vergangenheit angehören. Geeignete Freiflächen, Industriebrachen und Gebäude müssen nachhaltig für neuen Wohnraum genutzt werden", sagt Hubert Weiger. Für lebenswerte Städte gelte es zudem städtische Grünflächen zu erhalten und zu vernetzen.

Der Umweltverband weist im Zusammenhang mit einer Neuregelung auf die Berücksichtigung der aus Klimaschutzgründen dringend notwendigen Sanierung im Gebäudebestand hin. Eine am Immobilienwert ausgerichtete Grundsteuer würde die für den Klimaschutz notwendigen Investitionen in die thermische Sanierung des Gebäudebestands erschweren.

Hubert Weiger betont: "Zukünftig dürfen klimaschützende Investitionen nicht mehr zu höheren Belastungen der Eigentümer und Mieter führen." Mit Blick auf die Grundsteuer als wichtigste Einnahmequelle für Städte und Gemeinden, hob der BUND-Vorsitzende hervor, dass eine neue Bundesregierung die verlangte Reform nicht auf die lange Bank schieben dürfe. "Der Gesetzgeber muss die Reform zügig auf den Weg bringen. Die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist darf nicht bis auf den letzten Tag ausschöpfen werden." Quelle: BUND / sue

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