Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben ihre Bauvertragsmuster an die am 13. Juni 2014 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen angepasst.
Seit diesem Stichtag steht dem Verbraucher bei Vertragsabschlüssen mit einem Bauunternehmer in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Der Bauunternehmer muss den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht belehren. Weiterhin treffen den Bauunternehmer neue Informationspflichten, die er gegenüber dem Verbraucher erfüllen muss.
Durch die Überarbeitung der Verbraucherbauverträge sind sowohl die Informationspflichten als auch das Widerrufsrecht des Verbrauchers in die Bauvertragsmuster eingearbeitet worden. Die aktualisierten Vertragsmuster sind kostenlos bei den ZDB-Landesverbänden, Mitgliedsinnungen und Mitgliedsbetrieben, in Haus & Grund-Ortsvereinen und im Internet zu erhalten. Quelle: Haus & Grund / pgl