Die erste Aufgabe des neuen Bauministeriums sieht IVD-Präsident Jürgen Michael Schick in der Vorbereitung des Wohngipfels. Laut Koalitionsvereinbarung sollen während dieses Gipfels die Eckpunkte eines Gesetzespakets zur Wohnraumoffensive unter Einbeziehung der Länder, Kommunen, Bau- und Immobilienwirtschaft, der Mieter- und Vermieterverbände sowie der Gewerkschaften vereinbart werden.
"Es ist wichtig, dass die neue Regierung und ganz besonders der zukünftig zuständige Minister Seehofer die Vorbereitung des Wohngipfels in den Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit rücken. Der Gipfel darf kein Schnellschuss sein oder, was vielleicht noch schlimmer wäre, mit halben Maßnahmen und warmen Worten enden. Vielmehr muss es beim Wohngipfel zu einer eingehenden und sachlichen Diskussion und Ausarbeitung der im Koalitionsvertrag angeführten Vorhaben kommen", sagt Schick.
Die Mieterhöhungen nach Modernisierungen sollen demnach fünf Jahre Jahre lang auf acht Prozent gesenkt werden. Zudem soll eine Kappungsgrenze von drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von drei Jahren gelten. "Eigentümer und Verwalter werden Modernisierungsmaßnahmen deutlich seltener und unwilliger angehen", schlussfolgert Schick daraus. Welche Auswirkungen dies auf die Erreichung der Klimaschutzziele habe, könne noch nicht gesagt werden. "Den Vorschlag für ein vereinfachtes Mieterhöhungsverfahren für kleinere Modernisierungen bis 10.000 Euro sehen wir dagegen positiv."
Zur geplanten Grundsteuer C, die fällig werden soll, wenn ein Grundstück mit Baurecht über längere Zeit nicht bebaut wird, sagte Schick. "Eine Straf-Grundsteuer, um nichts anderes handelt es sich hier, wurde schon seit einiger Zeit diskutiert. Bauträger und Eigentümer werden in ihrer freien Entscheidung beschränkt. Gleichzeitig ist noch nicht ausgemacht, ob diese Grundsteuervariante überhaupt verfassungsgemäß ist. Wir schlagen deshalb vor, stattdessen positive Anreize für eine Bebauung der Grundstücke zu schaffen."
Eine Sonderabschreibung für den freifinanzierten Mietwohnungsbau findet dagegen Schicks Zustimmung. Fünf Prozent der Kosten sollen über vier Jahre abgesetzt werden können. "Wir begrüßen diese Maßnahme sehr. Allerdings ist die Befristung bis 2021 zu kurz gedacht", sagt Schick.
Der Koalitionsvertrag sieht außerdem einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 Euro je Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren vor. Die Einkommensgrenze beträgt 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind. "Im parlamentarischen Verfahren wird über die besten Modalitäten noch zu diskutieren sein. Uns ist wichtig, dass Familien mit unteren und mittleren Einkommen eine Förderung erhalten, damit auch diese Haushalte mit dem Erwerb ihrer eigenen vier Wände für das Alter und für ihre Kinder vorsorgen", sagt Schick.
Beim Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer soll laut Koalitionsvertrag geprüft werden, ob bei erstmaligem Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ein Freibetrag eingeführt werden kann, ohne dass dies Rückwirkung auf den Länderfinanzausgleich hat. "Hier muss der Bundesgesetzgeber klare Kante zeigen. Statt lediglich eine Prüfung anzukündigen, sollte die neue Regierung mit den Ländern in Verhandlungen treten, um eine gemeinsam getragene Initiative zur Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen", sagte Schick.
CO2-Emissionen als Richtschnur
Der Verband Privater Bauherren (VPB) begrüßt die Beschlüsse der großen Koalition, die energetischen Anforderungen vorerst nicht weiter zu verschärfen und das Bauen ordnungsrechtlich zu vereinfachen. "Wir halten es auch für sehr sinnvoll, in Zukunft die CO2-Emissionen zur Richtschnur für das Bauen zu machen", erklärt VPB-Geschäftsführerin Corinna Merzyn. "Auch das gibt Planern wieder eine Chance, mit Kreativität ans Bauen und Energiesparen heranzugehen." Auch die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung hält der VPB für längst überfällig.
Zur Vorsicht mahnt der VPB beim Ausbau der Energieberatung. "Dabei muss die unabhängige Fachberatung im Vordergrund stehen und nicht nur die Verkaufsförderung energiesparender Anlagen um jeden Preis." Der VPB kritisiert in diesem Zusammenhang die erst im Dezember 2017 geänderten Anforderungen an Energieberater bei KfW-Förderprogrammen. Als Energieeffizienzexperten dürfen sich dort inzwischen auch Berater listen lassen, die selbst hinterher die Arbeiten ausführen. "Damit werden staatlich geförderte Beratungen zu Akquisitionen. Das ist nicht im Sinne der Bauherren", resümiert Corinna Merzyn. Quelle: IVD / VPB / sue