Der Mieterbund und der Verband Haus & Grund, in dem private Vermieter organisiert sind haben gemeinsam gefordert, dass Fragen der Wirtschaftlichkeit und des Mietrechts bei der energetischen Gebäudesanierung eine wichtigere Rolle spielen müssen.
"Die energetische Gebäudemodernisierung, die Steigerung der Energieeffizienz und damit ein wichtiger Baustein für die energetische Gebäudemodernisierung steht und fällt mit der Akzeptanz der Betroffenen, das heißt von Mietern und Eigentümern", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, in einem gemeinsamen Pressegespräch des Deutschen Mieterbundes und Haus & Grund Deutschland in Berlin.
Man brauche Streit verhindernde Rahmenbedingungen und Vorgaben, ergänzte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Es gebe bislang keine Antwort auf die Frage, wie bei der energetischen Modernisierung die Wirtschaftlichkeit für Eigentümer und Vermieter sichergestellt werden könne und welche Anreize sinnvoll seien, so die Verbände. Bislang waren die Verbände eher gegen- als miteinander angetreten und hatten etwa bei der Mietrechtsreform konträre Positionen formuliert.
"Wir fordern gemeinsam eine sozial verträgliche Energiewende. Fragen der Wirtschaftlichkeit und der mietrechtlichen Rahmenbedingungen gehören auf den Prüfstand. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen reichen nicht aus, werden den komplexen und vielfältigen Fragestellungen der energetischen Gebäudemodernisierung nicht gerecht", sagte Rips. Kornemann fordert eine Arbeitsgruppe, die durch die Bundesregierung einberufen werden müsse. um "eine für alle Beteiligten befriedigende mietrechtliche Regelung für die energetische Modernisierung des Wohngebäudebestandes" zu erarbeiten.
Als Eckpunkte haben sich die Verbände auf einige Punkte geeinigt:
- Anforderungen an die energetische Modernisierung müssen technologieoffen sein und quartiersbezogene Lösungen ermöglichen.
- Investitionen in die energetische Modernisierung müssen sich für Vermieter und Mieter rechnen, das heißt im Idealfall, für den Vermieter in angemessener Frist lohnen und für den Mieter durch Einsparungen kompensieren lassen.
- Öffentliche Förderung, das heißt staatliche Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen und steuerliche Förderungsmaßnahmen, sind unverzichtbar. Sie ist wegen des gesamtgesellschaftlichen Interesses am Klimaschutz auch gerechtfertigt.
- Ziel öffentlicher Fördermaßnahmen muss eine möglichst hohe Endenergieeinsparung sein. Notwendig ist eine kompetente Planung energetischer Modernisierungsmaßnahmen.
- Hierzu bedarf es einer flächendeckenden, neutralen Energieberatung, die in das Fördersystem einzubeziehen ist.
Reizthemen wie Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen nach energetischer Sanierung oder die Mietpreisbremse wurden damit zumindest vorerst hintangestellt. 117pgl