Bei Wärmepumpen gibt es mehr Fördermittel für Erdsonden

Mehr Geld für Pelletkessel und Solarthermie ab April

Deutlich mehr Geld für Solarthermie und Pelletheizungen, ein bißchen mehr für Wärmepumpen ab April 2015. © BSW Solar/Solvis

Pelletheizungen, Solarthermie und Erwärmepumpen profitieren von den höheren Förderbeträgen für Erneuerbare ab April 2015.

EnBauSa.de liegen die konkreten Zahlen zu den Erhöhungen der <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren finanzen_beratung marktanreizprogramm.pdf>Förderung Erneuerbarer im Marktanreizprogramm des Bafa vor. Die Verbesserungen kommen nach dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums vor allem Pelletheizungen und der Solarthermie zugute, mehr Geld gibt es aber auch für Erdwärmepumpen. Die offizielle Bekanntgabe erfolgt nächste Woche durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der ISH. Mehr Geld gibt es dann ab 1. April 2015.

Für Pelletkessel wird die Förderung von derzeit 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben. Bei Pelletkesseln mit Pufferspeichern gibt es künftig 3.500 Euro für eine neue Anlage. 2.000 Euro gibt es für Pellet-Öfen mit Wassertasche.

Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung erhalten künftig 2.220 Euro. Neu aufgenommen wird wieder die Förderung von Solarthermie zur Warmwasserbereitung. Für die gibt es 500 Euro. Bei großen Solarthermieanlagen kann es künftig anstatt einer reinen Förderung nach Fläche auch eine Förderung nach Ertrag geben.

Wärmepumpen erhalten mehr Fördermittel für Erdwärmepumpen mit Erdsonden, dafür wird eine qualitätsgesicherte Bohrung und eine Versicherung gegen Borschäden verlangt. Dafür gibt es eine leistungsgestaffelte Förderung von mindestens 4.500 Euro, bei anderen Erd- und Wasserwärmepumpen in Höhe von 4.000 Euro. Für Luftwärmepumpen, die sich derzeit aufgrund des geringeren Preises ohnehin sehr gut verkaufen, gibt es die gleichen Beträge wie bislang. Einen Bonus gibt es für Anlagen mit der Fähigkeit zum Lastmanagement. Das dürften mittlerweile die meisten neuen Anlagen sein, sie müssen den Anforderungen des Smart-Grid-Ready-Siegels genügen.

Auch die Konditionen der Innovationsförderung wurden verbessert. Es wird erwartet, dass diese künftig häufiger in Anspruch genommen werden kann. Unter die Innovationsförderung fallen künftig auch Biomassekessel mit Brennwertnutzung. Im Bereich der Solarthermie gibt es Innovationsförderung für Sonnenhäuser. Wärmepumpen erhalten Innovationsförderung bei einer Jahresarbeitszahl über 4,5 für elektrische und 1,5 für Gaswärmepumpen.

Eingeführt wird außerdem ein Effizienzbonus in der Sanierung. Wird der Standard eines KfW-55-Hauses erreicht, erhöht sich die Förderung um bis zu 50 Prozent.

Mehr Unterstützung gibt es auch für kleine und mittlere Unternehmen, die im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien Premium Zuschüsse beantragen. Sie erhalten jetzt 10 Prozent mehr. Antragsberechtigt sind im MAP künftig auch Großunternehmen und juristische Personen des Privatrechts. pgl

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