Bundesrat hat erste Änderungen gefordert

Makler fordern Rechtssicherheit bei Wohnkrediten

Für junge Familien und Ältere ist es schwierig, Wohnimmobilien per Kredit zu finanzieren. © Dieter Schütz / Pixelio

Der Bundesrat hat Änderungen der umstrittenen Wohnimmobilienkreditrichtlinie gefordert. Sie soll Kreditnehmer vor Überschuldung schützen. Gleichzeitig soll aber sichergestellt werden, dass auch junge Familien und Menschen mittleren Alters weiter Kredite erhalten. Maklerverbänden gehen die Vorschläge noch nicht weit genug.

Banken hatten nach einer ersten Reform der Richtlinie erklärt, dass diese Gruppen Probleme hätten Kredite für Hauskauf oder Sanierung zu erhalten. Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen ist, dass bei Kredite zur Sanierung die Wertsteigerung eines Objekts berücksichtigt wird. Dies würde zumindest denjenigen helfen, die bereits ein Haus besitzen und das im Alter sanieren wollen oder jungen Familien, die ein elterliches Haus für ihre Zwecke umbauen.

Der Bundesrat fordert außerdem,  dass die Problematik der Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen geklärt werden muss. "Nach dem Beschluss des Bundesrates erwarten wir nunmehr, dass die Rechtsverordnung zügig vorgelegt wird", erklärte der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick. Jörg Haffner vom Maklerpool Qualitypool erklärte, dass bei Kreditnehmern über 40 Jahren die Abschlusszahlen weiter rückläufig seien.

"In der Verordnung müsse geregelt werden, dass Darlehen an ältere Kreditnehmer auch außerhalb der zu erwartenden Lebensspanne der Darlehensnehmer zurückgezahlt werden können, beispielsweise durch die Erben", so Schick. Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz seien nicht alle Stolpersteine in der Gesetzgebung beseitigt. So sehen Schick und Haffner Nachbesserungsbedarf auch im Umgang mit Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen. pgl

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