Zweite Auflage ist jetzt fertig

Leitfaden gibt Tipps zum Energiemanagement

Dimmbares Glas kann in Büros den Energieverbrauch senken. © E-Control

Wie Unternehmen, Organisationen und Kommunen effizient mit ihrer Energie haushalten und die Verbräuche senken, zeigt der Leitfaden „Energiemanagementsysteme in der Praxis“. Das Umweltbundesamt hat ihn in zweiter Auflage veröffentlicht.

In rund 30 Jahren möchte Deutschland so gut wie frei von Treibhausgasen sein. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Bundesregierung Unternehmen, Organisationen und Kommunen motivieren, ihren Teil zum Klimaschutz beizutragen.

Sie setzt dabei nicht nur auf Freiwilligkeit. Unternehmen, die laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mehr als 250 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen beziehungsweise mehr als fünf Millionen Euro Jahresumsatz haben und mehr als 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme, zählen nicht mehr zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Sie sind deshalb zu einem Energieaudit verpflichtet. Damit werden im Unternehmen Einsparpotenziale gesucht sowie Maßnahmen zur Umsetzung entwickelt, um die Energieeffizienz zu steigern und Verbräuche zu senken.

Auf diese Energieaudits baut das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 auf. Dieses kann freiwillig für das Unternehmen, die Kommune oder Organisation realisiert beziehungsweise in bereits genutzte Managementsysteme integriert werden. Es kann aber auch alternativ zum Energieaudit eingeführt werden. Wie sich dieses in das Unternehmen integrieren lässt und welche Schritte zu beachten sind, hat das Umweltbundesamt im Leitfaden „Energiemanagementsysteme in der Praxis – Vom Energieaudit zum Managementsystem nach ISO 50001“ festgehalten. Die ISO 50001 gilt inzwischen als internationaler Standard für das Energiemanagement. Der Leitfaden ist jetzt in zweiter Auflage erschienen.

Neuerungen der Norm bis 2021 umsetzen

Dies war notwendig, da die Norm, die seit dem Jahr 2011 gilt, überarbeitet wurde und seit 2018 gilt. Die dreijährige Übergangsfrist endet im August  kommenden Jahres. Bis dahin müssen Unternehmen, die das Energiemanagement nutzen, die Neuerungen umgesetzt haben, mittels eines Wiederholungs- oder planmäßigen Überwachungsaudits.

Ein weiterer Punkt ist, dass im Jahr 2015 rund 50 000 Unternehmen gesetzlich zu Energieaudits verpflichtet worden sind. Ausgangspunkt war die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/27/EU im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Diese Unternehmen können entscheiden, ob sie alternativ ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagement nach „Eco-Management und Audi Scheme“ (EMAS) durchführen. Wer zum ersten Mal sein Unternehmen nach ISO 50001 zertifizieren lassen möchte, muss sich bereits an die überarbeitete Fassung halten.

Generell folgt die überarbeitete Norm der High Level Structure (HLS). Auf diese Weise soll es Unternehmen leichter fallen, das Energiemanagementsystem in andere Managementsysteme, etwa im Bereich Qualität oder Arbeitssicherheit, zu integrieren. Es wurden in diesem Zuge Begriffe und Formulierungen angepasst, die im Leitfaden aufgelistet sind. Auch optisch hat sich der Leitfaden zur ersten Auflage verändert. Ein Navigationssystem führt durch die mehr als 100 Seiten und erleichtert beim Durchblättern die Übersicht. Symbole machen aufmerksam auf Tipps, Hinweise, weiterführende Informationen, markieren zusätzliche Anforderungen um das EMAS zu erlangen und Erfahrungsberichte. In der Neuauflage kommen Unternehmen zu Wort, die das Energiemanagement nutzen und Beispiele aus der Praxis geben.

Leitfaden nimmt Geschäftsleitung mehr in Pflicht

Der Leitfaden ist chronologisch aufgebaut und zeigt gleich zu Beginn, wo das Energiemanagement am Energieaudit anknüpft. Ein wichtiger Unterschied ist, dass die Zertifizierung darauf aus ist, die Prozesse im Unternehmen kontinuierlich und systematisch zu verbessern. Mit der Überarbeitung der Norm richtet sich der Leitfaden in erster Regel an die Geschäftsleitung und zeigt Möglichkeiten auf, wie sie das System dauerhaft effizient in die Abläufe des Unternehmens einbinden lässt. Etwa, in dem Zuständigkeiten klar festgelegt, Ziele formuliert und Kontrollsysteme genutzt werden. In dem Leitfaden sind QR-Codes integriert, die externe Informationen und zusätzliche Kapitel bieten: die Energiemanagement-Checkliste, ein Exkurs zum Thema  „Amortisationszeit als Bewertungsmaßstab für Energieeffizienzmaßnahmen ungeeignet“, eine beispielhafte Berechnung des Kapitalwertes einer Energieeffizienzmaßnahme sowie die Vorteile der HLS in Bezug auf die Einführung und den Betrieb eines Energiemanagementsystems (EnMS) gemäß DIN EN ISO50001:2018.

Unternehmen, sie sich bislang noch gar nicht mit Energieaudits oder Energiemanagementsystemen auseinandergesetzt haben, bietet der Leitfaden einen Probedurchlauf an. Auf diesem Weg kann geprüft werden, inwieweit sich die Zertifizierung lohnen würde. Dafür sucht das Unternehmen drei Projekte aus, bei denen untersucht wird, welches Potential sie haben, um den Energieverbrauch zu reduzieren, sie werden ökonomisch bewertet und bis zur Umsetzung begleitet.

Zertifizierung ermöglicht finanzielle Vorteile

Insgesamt handelt es sich bei dem Leitfaden um eine Schritt-für-Schritt-Anleitung nach dem Prinzip folgt  „Plan-Do-Act-Check“. Er versucht den Unternehmen die Norm damit möglichst schmackhaft zu machen. Diese haben damit tatsächlich mehr Vorteile als effizientere Abläufe und geringere Verbräuche, was wiederum die Kosten senkt. „Richtig eingesetzt kann ein EnMS Beiträge dazu leisten, den Wert eines Unternehmens systematisch zu steigern“, heißt es im Leitfaden. Darüber hinaus wird das Engagement von Unternehmen finanziell gefördert. Etwa mit dem Spitzenausgleich nach dem Energie- und Stromsteuergesetz oder der besonderen Ausgleichsregelung (§ 63 ff EEG 2017), nach der stromkostenintensive Unternehmen nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen. Unter bestimmten Bedingungen ist das auch bei zertifizierten Unternehmen möglich. von Anne Leipold

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